niederrheinisch - nachhaltig 

12.03.2022

Gleichstellungsheld*innen

Ben Kerckx Pixabay 2.jpg„Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts.“
§ 1 Abs. 1  Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

„Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar.“
§ 3 Abs. 4  Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

„Es ist auch für Männer ein legitimer Wunsch, nicht als Kanonenfutter zu enden oder in einem Häuserkampf sterben zu wollen. Wie grausam ist es, Menschen aufgrund ihres Geschlechts zu untersagen, sich vor Krieg in Sicherheit zu bringen?“
Juliane Frisse: Auch Männer haben ein Recht auf Weglaufen. ZEIT-Online 4. [Mehr lesen…]

Grenzlandgruen - 07:16 @ Grenzlandgrünschnitt | Kommentar hinzufügen



 

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