Donnerstag, 16. April 2026
3. Änderung: Über das Können und Müssen in der Landesentwicklungsplanung
Das, was „Grenzlandgrün“ am 5. Oktober 2020 noch als „Entfesselung durch den Lindner-Effekt“ (s.u.) beschrieben hat, verpuffte spätestens am 21. März 2024. in seinem Urteil zur ersten LEP-Änderung erklärte das das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (1) wesentliche Teile der ersten Änderung des Landesentwicklungsplans für unwirksam. Es machte deutlich, dass vermeintliche Planungsentfesselungen nicht nur politische Willenserklärungen, sondern auch tragfähige Begründungen brauchen.
Das Gericht betonte zudem die Notwendigkeit einer strengen, sachbezogenen Abwägung bei Raumplanungen und stärkte die übergeordnete Steuerungsfunktion der Landesplanung. „Abwägungsrelevant sind alle Belange, die mehr als geringwertig, schutzwürdig, nicht mit einem Makel behaftet und für den Planer erkennbar sind. […] Die Anforderungen, die an die Ermittlungstiefe und die Abwägungsdichte zu stellen sind, sind umso höher, je konkreter und strikter die raumordnerische Festlegung ausgestaltet ist."(1)
Für die marktliberale Raumplanungsstrategie war das eine herbe Niederlage. Die landesplanerische Ordnung und der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen dürfen in unserem Rechtssystem nicht so einfach zugunsten ökonomischer Flächennutzungen aufgegeben werden. Das Oberverwaltungsgericht hat ein Stoppschild aufgestellt. Denn das Raumordnungsrecht ist absichtlich langsam, abwägungsgebunden und beteiligungsintensiv, um die mit dem Konzept der nachhaltigen Raumnutzung verbundenen Interessenkonflikte nicht strategisch und politisch, sondern rechtlich austariert zu lösen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die derzeitige Landesregierung bei der Gestaltung des Rheinischen Reviers das Stoppschild übersehen könnte…
Nachhaltige Raumplanung
Der irdische Raum, der den Menschen, Tieren und Pflanzen zur Verfügung steht, ist begrenzt. Gleichzeitig gibt es viele Ansprüche, wie er genutzt werden soll: Für Wohnen und Gewerbe, für Bildung und Versorgung, zum Rückzug und Verstecken, für Straßen und Schienen, zum Jagen und Brüten, zur Stromerzeugung und Rohstoffgewinnung, zum Wandern, Wachsen und Fliegen oder einfach zur Erholung.
Gerade im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist die Spannung zwischen den Wünschen an den Boden groß. Die einen brauchen für ihr Glück großflächige Gewerbegebiete, breite Autobahnen, intensives Licht oder Einfamilienhäuser. Die anderen benötigen dazu Offenland, Wälder, Biotopverbünde, sandige Böden, Dunkelheit, Feuchtgebiete oder Wasserwege….
Nicht nur in NRW kämpfen Natur und Wirtschaft um denselben Quadratmeter Boden. Die einen zahlen Steuern, stellen Anträge, klagen, demonstrieren, lobbyieren. Die anderen sind nur da oder sie sind verschwunden.
Gäbe es die europäische Verpflichtung zum Aufbau eines europäischen Netzes aus Naturschutzgebieten nicht, wären wohl weniger als die derzeitigen 8,9% der Landesfläche (2 S. 74) für diejenigen reserviert, die alleine keine Interessen formulieren können. Seit 2002 schreibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vor, dass die Bundesländer mindestens 10 % ihrer Fläche als länderübergreifenden Biotopverbund entwickeln und rechtlich sichern müssen. (§§ 20, 21 BNatSchG). (3)
18 Millionen Menschen teilen sich den Raum, der früher einmal von Wölfen, Lachsen und Uhus bevölkert war. Die meisten dieser großen Tiere sind verschwunden – die einen für immer, andere kehren zaghaft zurück. Ein Fuchs, ein Rebhuhn, eine Kornblume, ein Lachs, eine Fledermaus, ein Feldsperling – sie fordern nichts Unmögliches. Sie benötigen nur, dass die Menschen bei den Raumplanungen an sie denken. Dass sie ihnen einen Landschaftskorridor lassen, eine Blühfläche, eine Fischtreppe, eine ungestörte Nacht….
Aufgabe der Raumordnung ist es, diese Ansprüche so zu koordinieren, dass für all das Platz ist. Ihre gesetzlich festgelegte Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung. Nach dieser Maxime sollten die wirtschaftlichen und sozialen Bedarfe im Einklang mit den ökologischen Grundlagen stehen. Dazu haben Menschen unterschiedlicher Fachrichtungen bereits etliche Konzepte und Vorstellungen entwickelt (4).
Es geht in der Raumplanung um einen bewussten und effizienten Umgang mit Flächen und Böden als eine nicht vermehrbare Lebensgrundlage. (5) Bundesweit ist die Fläche für Siedlung und Verkehr in 32 Jahren um 29,7 % angestiegen – weitgehend zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Und die werden immer teurer. Sie kosten mittlerweile je nach Region zwischen 15.000 und 100.000 Euro pro Hektar (6).
„Flächenverbrauch“ bezeichnet die Umwandlung von naturnahen Flächen, Wäldern oder landwirtschaftlich genutzten Böden in Siedlungs- und Verkehrsflächen. Im Jahr 2022 betrug er in Deutschland durchschnittlich 52 Hektar am Tag. „Insgesamt besteht bei anhaltendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und intensiver Bautätigkeit die Gefahr, dass der Flächenverbrauch auch in Zukunft weiter zunimmt.“ Das befürchten die Menschen aus dem Umweltbundesamt. (7)
Denn die europäischen Länder wandeln offenbar deutlich größere Flächen als bisher angenommen in Wohngebiete, Tourismusresorts, Industriegebiete und andere Arten von Bebauung um. Zwischen 2018 und 2023 seien schätzungsweise etwa 9.000 km² Naturfläche (ca. 60 %) bzw. Ackerland (ca. 40 %) durch bebaute Flächen ersetzt worden. Das wäre fast doppelt so viel wie das Zwischenziel von 800 km² pro Jahr, das von der für den Zeitraum 2000–2020 festgelegt wurde. Europa verliere stattdessen jedes Jahr rund 1.500 Quadratkilometer an Grünfläche – etwa dreimal die Fläche des Bodensees. Das ergaben mit Hilfe von Dynamic World, einen von Google und dem World Resources Institute erstellten Datensatz zur Landnutzung und Bodenbedeckung. (8)
Dimmer, Schalter oder Nicht-Lineares: Was ist Nachhaltigkeit?
Deutschland hat sich deshalb in seiner Nachhaltigkeitsstrategie ein nationales Flächenschutzziel gegeben: Bis 2030 sollen weniger als 30 Hektar pro Tag an Siedlungs- und Verkehrsfläche verbraucht werden. Bis 2050 ist eine Netto-Null-Flächenkreislaufstrategie zu implementieren. (9 S. 79) Im Entwurf zur NRW-Nachhaltigkeitsstrategie 2026 heißt es nicht ganz so konkret: „Nordrhein-Westfalen senkt die Flächeninanspruchnahme schrittweise und verfolgt das Ziel, die Flächeninanspruchnahme perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen mit der Zielsetzung einer vollständigen Flächenkreislaufwirtschaft zu reduzieren.“ (10 S. 114) Doch der Boden wird nicht durch Absichten geschont, sondern durch messbare Obergrenzen. Ein Hektar lässt sich zählen. Ein ‚perspektivisch weitergehend‘ lässt sich vernebeln und vertagen…
In ähnlicher Unverbindlichkeit hat die NRW-Landesregierung am 14. März 2025 beschlossen, mit der 3. Änderung des aus dem Jahre 2017 stammenden Landesentwicklungsplans, eine „insgesamt nachhaltigere Entwicklung“ voranzutreiben. (11) Allein das legt den Verdacht nahe, dass die Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern etwas nicht Nicht-Nachhaltiges als Fortschritt verkaufen möchte. Das ist wie bei Dimmer und Schalter: Für den politischen Dimmer ist „nachhaltiger“ eine Höflichkeitsformel für „immer noch nicht“. Der Schalter der Nachhaltigkeit kennt eigentlich nur „an“ oder „aus“. Wo man Nachhaltigkeit graduell denkt, hat man Zerstörung bereits akzeptiert. Wer von „nachhaltiger“ spricht, misst eigentlich nicht den Erhalt, sondern weitere Verluste…
Denn das Adjektiv nachhaltig ist eigentlich nicht steigerungsfähig. Es umschreibt, dass ein Zustand dauerhaft erhalten werden kann, ohne seine eigenen Grundlagen zu zerstören. Entweder ist etwas so gestaltet, dass es sich selbst trägt oder nicht. Wenn nicht, ist es nicht nachhaltig, sondern allenfalls weniger schädlich.
Das ist allerdings eine ziemlich statische Sichtweise, die dem regenerativen, nicht linearen Fluss des Lebens nicht gerecht wird. Vielleicht geht es eher darum, dass Leben auf der Erde für immer gedeihen kann…
Die am 6. August 2019 in Kraft getretene erste LEP-Änderung sollte entfesseln und mehr Freiräume für Wirtschaft, Bevölkerung und Kommunen schaffen. Doch das Oberverwaltungsgericht in Münster erklärte am 21. März 2024 zwölf Festlegungen der ersten LEP-Änderung für unwirksam (1). Die darin enthaltenen politischen Vorgaben waren nicht mit dem Abwägungsgebot des Raumordnungsgesetzes (12) vereinbar.
Am 1. Mai 2024 trat die zweite LEP-Änderung in Kraft. Ihr Ziel war es, den regionalen Ausbau von Windenergie an Land und Freiflächen-Photovoltaik zu beschleunigen und planerisch zu verankern. Im Zuge der zweiten LEP- Änderung wurden Regionalpläne geändert oder neu aufgestellt. Normenkontrollverfahren werden sich gegen diese Regionalpläne wenden. Aus den Räumen um Monheim, Ratingen/Mettmann (13), Rommerskirchen und aus dem Kreis Kleve sind bereits entsprechende Anträge von Behörden und Privatpersonen gestellt worden.
Der Landesentwicklungsplan (LEP) gilt als das wichtigste Steuerungsinstrument der landesweiten Raumplanung. Er legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung. In ihm wird die angestrebte Entwicklung Nordrhein-Westfalens festgehalten. Grundsätze sind allgemeine Vorgaben und Ziele verbindliche Vorgaben für die nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessenentscheidungen zur Entwicklung des Raums. Da bekanntlich nichts beständiger ist als der Wandel, wird der Landesentwicklungsplan in unregelmäßigen Abständen geändert oder neu aufgestellt. Dazu erarbeitet die Landesplanungsbehörde einen entsprechenden Entwurf, zu dem die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung Stellung nehmen können. Nach Ende der Beteiligung überarbeitet die Planungsbehörde den Entwurf, ehe der neue oder geänderte Landesentwicklungsplan vom Landtag verabschiedet wird. (14)
Derzeit ist die dritte LEP-Änderung im Verfahren. Sie versucht, der marktliberalen Planung einen gesetzeskonformen Rahmen zu geben, indem sie zum Beispiel die Umsetzung eines unverbindlichen 5 Hektar-Richtwerts den Regionen und Kommunen überträgt, die Regionalverwaltungen und -räte weitgehend aus den Planungen des Rheinischen Reviers heraushält oder die Flächenstatistiken intransparenter werden lässt.
20 Jahre Allianz für die Fläche in NRW und die verwirrende Flächenstatistik
Der Werler Landwirt und CDU-Politiker Eckhard Uhlenberg war von Juni 2005 bis Juli 2010 Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen. Um dem anhaltend hohen Flächenverbrauch von knapp 15 Hektar pro Tag und den damit verbundenen Verlusten landwirtschaftlicher Produktionsflächen entgegenzuwirken, begründete Uhlenberg am 9. Mai 2006 im Neusser Zeughaus eine „Allianz für die Fläche in NRW“. „Die Tüchtigkeit eines Bürgermeisters besteht nicht darin, bei der Bezirksregierung dafür zu sorgen, dass am Ortsrand immer neue Bauflächen ausgewiesen werden. Wir müssen den Flächenverbrauch bis 2020 um 70 Prozent senken“, erklärte Uhlenberg zwei Jahre danach gegenüber den Westfälischen Nachrichten. (15) „Diesem Ziel dient eine engagierte interkommunale und regionale Zusammenarbeit sowie der kontinuierliche Dialog zwischen dem Land, den Kommunen und Regionen“, hieß es im Manifest „Chancen erhalten - Freiraum bewahren“ (16)
Im Jahre 2020 wurden in NRW täglich 5,7 Hektar für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen. Doch ob damit eine Annäherung an Uhlenbergs Zielvorgabe von 4,5 Hektar gelungen ist, lässt sich nicht ohne weiteres nachrechnen.
Die deutschen Vermessungsverwaltungen haben im Jahre 2016 mit der Umstellung vom Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) die Flächen in einen neuen Nutzungsartenkatalog überführt. Das führte zu einem statistischen Systembruch.
Wenn die Statistik für 2016 plötzlich einen Anstieg der Waldfläche oder eine Abnahme der Landwirtschaftsfläche ausweist, liegt das nicht an Baggern oder Aufforstungen, sondern an der veränderten Zuordnung im Kataster. Ein direkter Vergleich von Werten vor 2016 mit aktuellen Werten ist daher fachlich nicht seriös. Die Zunahme der nordrhein-westfälischen Siedlungs- und Verkehrsflächen lag in den Jahren 2006 bis 2015 im Schnitt bei 11,2 Hektar pro Tag. (17) Für 2019 wurde ein täglicher zusätzlicher Flächenverbrauch von 8,1 Hektar errechnet. 2020 lag die Zahl bei rund 5,7 Hektar...
„Es ist noch zu früh, daraus einen Trend abzulesen, aber die Richtung stimmt", kommentierte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser die Zahlen für 2020. „Unsere Fläche ist endlich. Flächenschutz ist Arten- und Klimaschutz. Indem wir die Bodenversiegelung eindämmen, Grün in die Stadt bringen, Versickerungsflächen erhalten und Altflächen sanieren, beugen wir Hitze und Überschwemmungen vor. Unser ressortübergreifendes Maßnahmenpaket zur intelligenten Flächennutzung wird dazu beitragen, den Flächenverbrauch weiter zu senken."
Für das Jahr 2022 meldete der LANUV-Flächenbericht eine tägliche Zunahme der Flächen für Siedlung und Verkehr von 5,6 Hektar und eine tägliche Abnahme der landwirtschaftlichen Flächen von 8,6 Hektar. (18) Für 2023 heißt es bei IT NRW „Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll“, für 2024 „Angabe fällt später an“ (19). Offenbar ist die statistische Seriosität aussagekräftiger Zahlenreihen beim Flächenverbrauch derzeit nicht gewährleistet.
Zudem sollen zukünftig die Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mehr unter die Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr bilanziert werden. Grund ist das „überragende öffentliche Interesse“. Dieser derzeit inflationär gebrauchte Rechtsbegriff (20) soll offenbar nicht nur der Planungsbeschleunigung dienen: „Abweichend von dem gebräuchlichen Nachhaltigkeitsindikator „Flächeninanspruchnahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ erläutert die Landesregierung zum Grundsatz 6.1-2, dass im LEP die Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die „nicht im Siedlungsraum integrierten naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen“ zukünftig bilanziell nicht mehr unter die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke subsummiert werden. (21 S. 15)
Dies ermögliche, den unter über die 2. Änderung des LEP festgelegten umfangreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien und trage damit auch dem daran bestehenden überragenden öffentlichen Interesse Rechnung.“ (21 S. 15). Generell sei zudem anzumerken, „dass die Inanspruchnahmen von regionalplanerisch festgelegtem Siedlungsraum oder von bauleitplanerisch ausgewiesenen Wohnbau- und Wirtschaftsflächen, wie sie im Rahmen des Siedlungsflächenmonitorings erfasst werden, nicht unmittelbar mit der Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen der amtlichen Flächenstatistik zusammenhängen.“ (21 S. 17)
Die CDU-Fraktion im Ruhrparlament und der Kölner Regionalrat regen zudem an, Flächen für Verkehrszwecke ebenfalls aus der bilanziellen Flächeninanspruchnahme auszuklammern. Begründung: Die Ausweisung von Verkehrsflächen erfolge außerhalb der Zuständigkeit der Regionalplanung. (22). Und es sei unstrittig, „dass die Verkehrsentwicklung und die sog. Verkehrswende eine erhebliche Ausweitung der Verkehrswege erforderlich machen.“ (23) Die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN) fordert, Flächen für Kreislaufwirtschaft/Recycling mit den Flächen für erneuerbare Energien gleichzustellen (24) und sie damit ebenfalls aus der Flächenbilanz herauszurechnen.
Die kommunalen Spitzenverbände sind mittlerweile davon überzeugt, dass NRW bereits jetzt das 5 ha-Ziel einhält: „Der Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen betrug im Jahr 2021 pro Tag 5,4 ha (IT.NRW, Düsseldorf, 2021). Davon wurden nur 3,3 ha für Bau- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen. Der Rest ist der vermehrten Ausweisung von Erholungs- und Friedhofsflächen zuzuordnen.“ (25)
Entwickelt sich gerade ein Bilanzierungstrend zum „Greenwashing beim Flächenverbrauch“? Der würde nicht unbedingt im Einklang mit den NRW-Bemühungen um Transparenz und Entbürokratisierung stehen, aber den Bezirksregierungen und dem Regionalverband Ruhr die Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des 5 ha-Grundsatzes erleichtern.
Landschaftsverluste verhindern
Trotz alledem gilt für die NRW-Landesregierung immer noch: „Flächenverbrauch beziehungsweise die Flächenneuinanspruchnahme ist häufig mit dem unumkehrbaren Verlust von unbebauten und naturbelassenen Landschaftsräumen verbunden. Er wirkt sich nachteilig auf Biotop-, Landschafts- und Naturschutz aus, greift in die landwirtschaftliche Fläche ein, verringert Erholungs-, Ruhe- und Frischluftbereiche, zerschneidet Lebensräume und verstärkt die negativen Auswirkungen des Klimawandels. Die Landesregierung will den Flächenverbrauch aus diesen Gründen weiter minimieren.“ (26) „Die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme ist eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung von Nordrhein-Westfalen. Eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung trägt dazu bei, mögliche Konkurrenzen zwischen den Gemeinden mit daraus u. U. resultierenden steigenden Infrastrukturfolgekosten und wachsenden wirtschaftlichen Belastungen für die Gemeinden und deren Einwohnerinnen und Einwohner zu vermeiden. Sie ist als Chance einer Entwicklung und nicht als Hemmnis zu sehen.“ (2 S. 41)
Diverse Nachhaltigkeitsstrategien, das Baugesetzbuch, das Landesplanungsgesetz, das EU-Bodenüberwachungsgesetz (27), die EU-Bodenstrategie (No Net Land Take), die EU-Biodiversitätsstrategie mit dem Nature Restoration Law und die vielen, an den sparsamen Umgang mit Ressourcen gekoppelten Förderprogramme bieten das wissenschaftliche und rechtliche Gerüst, um auch in NRW bis spätestens 2050 ein rechnerisches Netto-Null-Ziel beim Flächenverbrauch durchzusetzen.
Das allerdings wird „vor Ort“ unterschiedlich angegangen: Im Schwarz-grünen Koalitionsvertrag für NRW heißt es: „Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns sein. Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren. Dazu werden wir den 5ha-Grundsatz in den LEP aufnehmen.“ (28 S. 44) Der derzeit ablaufende Grün-schwarze Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg hielt hingegen fest, in einem neuen Landesentwicklungsplan den Flächenverbrauch zunächst auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu begrenzen. (29 S. 138)
In NRW forderte die Volksinitiative Artenvielfalt mit namhafter Unterstützung während der Corona-Zeit 2020/21 (30) „eine neue Landesentwicklungsplanung mit Regelungen und Instrumenten, die verbindlich den Flächenverbrauch im Land bis 2025 auf maximal 5 Hektar pro Tag und bis 2035 ganz auf Null absenken. Nachverdichtung, Erschließung von Industriebrachen (Flächenrecycling), Umnutzungen und Aufstockungen von Wohn- und Gewerbegebäuden müssen gegenüber einer Neuversiegelung deutlich attraktiver werden und Vorrang haben. Das Land hat ein Instrument zu schaffen, das transparent und nachvollziehbar dar- und sicherstellt, dass mit dem Erreichen der genannten Obergrenzen verbindlich keine Neuversiegelung im laufenden Jahr mehr erfolgt.“ (31)
Das kommentierte Axel Welge von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände so: „Flächenverbrauch verbindlich stoppen, stößt natürlich bei uns in den Großstädten sowieso auf Unterstützung schon deshalb, weil wir ja kaum noch Flächen haben, die wir verbrauchen können. Das muss man aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes, auch des Landkreistages anders sehen. Im ländlichen Raum sind da noch mehr Flächen da […] Aber ich bitte um Verständnis dafür, dass wir uns nicht gern einengen lassen auf das Fünf-Hektar-Ziel, weil dies die kommunale Planung und Bauleitplanung doch etwas zu sehr einschränkt.“ (32)
5 Hektar-Grundsatz und die Regionalplanung
Daher will die Landesregierung mit der 3. LEP-Änderung nach vorgeschriebenen Berechnungsmethoden bedarfsgerecht planen, sollen aber andererseits gemäß Grundsatz 6.1-2 in strategischer Kooperat die regionale und kommunale Planung bei der Umsetzung eines maximalen Flächenverbrauchs von 5 ha/Tag stärker einbinden als bisher. Die Bezirksregierungen müssen einerseits gemäß Ziel 6.1-1 die Siedlungsentwicklung weiterhin nach vorgeschriebenen Berechnungsmethoden bedarfsgerecht planen, sollen aber andererseits gemäß Grundsatz 6.1-2 in strategischer Kooperation mit den Kommunen Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die einen Netto-Null-Flächenverbrauch zum Ziel haben. (2) Einen ähnlichen Grundsatz hatte die schwarz-gelbe Landesregierung im Rahmen der 1. LEP-Änderung gestrichen. Er wurde aber am 22. Mai 2024 mit der Rechtskraft des OVG-Urteils vom 21. März 2024 wieder wirksam.
Die Landesregierung will mit der Ressource Fläche sparsam und vorausschauend umgehen und zugleich bedarfsgerechte Entwicklungsperspektiven für Wirtschaft und Wohnraum sowie eine qualitätsvolle und klimagerechte Siedlungsentwicklung ermöglichen. In diesem Sinne gelte es, den Anspruch einer flächensparenden Siedlungsentwicklung stets mit den weiteren und gleichwertigen Anforderungen, die an eine nachhaltige Stadt- und Gemeindeentwicklung gestellt sind (z.B. Klima-, Starkregen- und Hitzeresilienz, hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität, qualitätsvoller Städtebau), „abzuwägen und bestmöglich in Einklang zu bringen.“ (2 S. 38)
Es gleicht wahrscheinlich der Quadratur des Kreises, diesem Ansruch auf regionaler und kommunaler Ebene nachzukommen. Solange Boden in unserem Wirtschaftssystem als Anlagegut gilt, dessen Wert durch Knappheit steigt und solange Kommunen Gewerbegebiete ausweisen müssen, um Steuereinnahmen zu generieren, kann „der Markt“ angesichts seiner Renditeerwartungen keine Fläche sparen. Im Gegenteil. Er zerstört die eigenen Produktionsbedingungen, weil die ökologischen und sozialen Produktionskosten in der Bilanz immer noch eine viel zu geringe Rolle spielen.
Ein sparsamer Umgang mit Fläche kann wohl eher gelingen, wenn der Staat das Bodenrecht reguliert und das Baurecht an Gemeinwohlziele und ökologische Grenzen koppelt.
Dennoch fordert Landesregierung, die Bezirksregierungen, den Ruhrverband und die Kommunen auf, passgenau für die jeweilige Planungsregion Konzepte und konkrete Maßnahmen für eine effizientere und sparsamere Flächennutzung zu entwickeln und umzusetzen. Gedacht sei dabei an die flächensparende Wohnbauflächenentwicklung, an kürzere Wege zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge, an Programme zum Generationswechsel in bestehenden Einfamilienhausgebieten (Jung kauft Alt) oder an mehrgeschossige und multifunktionale Nutzungen von Gewerbeflächen. (21 S. 17). Denkbar seien auch Logistiknutzungen kombiniert mit Büro- oder anderen gewerblichen Nutzungen sowie Dachflächen-Solarenergie und Fassadenbegrünungen. „Eine Multicodierung von Flächen und Gebäuden sollte zum Standard werden.“ (2 S. 46) Nähere Ausführungen zu landesweiten Vorgaben und Förderungen gibt es jedoch nicht. Welche Konzepte und Maßnahmen im Einzelnen gewählt werden, bleibt der Regionalplanung und der kommunalen Planung überlassen. Die Landesplanung werde jedoch deren Festlegungen evaluieren und – soweit erforderlich – weitergehende Maßnahmen empfehlen. (2 S. 39).
Die CDU-Fraktion im Ruhrparlament begrüßt den „innovativen Ansatz“ des LEP, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch regionale Strategien umzusetzen.“ (22)
Dabei hat die Landesregierung in ihren Abwägungen nicht die bereits seit langem hervorgebrachte Kritik an der rechnerischen Herleitung des Bedarfs berücksichtigt. Auch die Möglichkeiten einer Bedarfssteuerung durch eine vorgeschriebene Mindestdichte für Wohnen werden nicht ausgeschöpft. Die derzeitigen Kennziffern für Neu- und Ersatzbedarfe sowie Fluktuationsreserven bilden den Status quo flächenintensiver Siedlungsweisen ab. Daraus müssen die Planungsbehörden die Flächen der Zukunft ableiten. Dabei sollen sie bestehende Brachflächen und kommunal-strategische Vorratsflächen weitgehend aus der Bedarfsberechnung heraushalten. So zwingt die Landesregierung die Regionalplanung, den hohen Flächenverbrauch weiter zu reproduzieren.
Die an Fortschreibung orientierten Berechnungsmethoden nehmen zum Beispiel Pro-Kopf-Wohnflächen oder Arbeitsplatzkennziffern als naturgegeben hin. Sinkende Bevölkerungszahlen, Abnahme der erwerbsfähigen Bevölkerung, Erhöhung der Lebenshaltungskosten, wachsender Anteil von 1-2-Personen-Haushalten, industrielle Transformation und ökologische Notwendigkeiten spielen bei der vorgeschriebenen Bedarfsberechnung keine angemessene Rolle. So können die Bezirksregierungen und Kommunen kaum legitimieren, wieviel Siedlungsflächen auf dem Weg zur Flächenkreislaufwirtschaft nach ökologischen Kriterien und zur Klimavorsorge regional überhaupt noch verkraftbar sind.
Dabei werden die heute trend-, aber nicht zielgerecht festgelegten Siedlungsbereiche oft erst in 20 oder 30 Jahren umgesetzt. Was vollkommen aus dem Blickfeld gerät, sind realistische Bedarfsberechnungen zum Natur- und Bodenschutz. Denn die Naturgesetze gelten. Gute Böden, reine Luft und sauberes Wasser wären die realpolitischen Grundlagen für Bedarfsberechnungen im Bereich Siedlung und Verkehr.
Die Naturschutzverbände nehmen - wie das OVG in Münster - die Landesregierung in die Verantwortung, verbindliche Ziele festzusetzen. Aber: „Statt einer Stärkung der landesplanerischen Steuerung für eine wirksame Verminderung des Flächenverbrauchs belässt es der LEP hier mehr oder weniger bei einer Absichtsbekundung und einer Empfehlung an die Regionen. Die Delegierung dieser Fragen an die Regionalebene ist nicht zielführend, hier muss es klare Zielsetzungen und Maßnahmen geben, die landesweit gelten und anzuwenden sind. So greift auch der Hinweis auf die Regionalplanung, die zur Entwicklung von Konzepten bspw. die Siedlungsflächen-Bedarfsberechnung evaluieren soll, zu kurz, denn diese ist durch den LEP vorgegeben und die Regionen können davon nur sehr eigeschränkt abweichen. Gerade hier bedarf es landesweiter, einheitlicher Vorgaben für eine langfristige, verbindliche Rahmensetzung.“ (33)
Das bestätigen der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Kment und die Wissenschaftler des Instituts für Stadt- und Regionalentwicklung . In ihren Gutachten zum LEP in Baden-Württemberg, empfehlen sie der Landesregierung, verbindliche Mengenziele zum Flächenverbrauch im LEP und in den Regionalplänen aufzunehmen und sie schrittweise zu reduzieren, da ein sofortiges Netto-Null-Ziel gegen Grundrechte und europarechtliche Regelungen verstoßen könnte.. (34) (35) Die Arbeit mit Mengenzielen zur Moderation des Flächenverbrauchs sei ein „Paradebeispiel für eine überregionale Verteilentscheidung und eine raumordnerische Koordinationsaufgabe“. (35 S. 74)
Der aktuelle LEP-Entwurf für NRW legt stattdessen einen verbindlichen Rahmen für die Neugestaltung der zerstörten Braunkohlelandschaften des Rheinischen Reviers fest.
Rahmensetzung für das Rheinische Revier
Die indeland GmbH (36), die Neuland Hambach GmbH (37) und der Zweckverband Landfolge Garzweiler (38) sind Tagebauumfeldorganisationen, die kommunale Interessen bündeln, Projekte entwickeln und Masterpläne vorbereiten oder begleiten Sie wollen „neue Lebensräume" schaffen oder „Neuland betreten“, können aber anders als Braunkohlenausschuss und die Regionalräte Köln und Düsseldorf keine hoheitlichen und demokratisch legitimierte Planungsentscheidungen treffen. Zentraler technischer Partner der drei Organisationen ist die RWE Power AG. In deren Verantwortung liegen u.a. die Rekultivierung, Böschungssicherheit der Inden-, Hambach- und Garzweiler-Löcher Flutung und die Einhaltung bergrechtlicher Rahmenbedingungen. Das Land NRW, die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf und die NRW Ministerien sind in die Arbeit der Tagebauumfeldorganisationen eng eingebunden.
Die drei Initiativen fordern ein Sonderplanungsplanungsrecht für die Tagebaubereiche, um „Möglichkeiten des Neuansatzes in den Abbaugebieten“ (39) zu schaffen, „kommunale Entwicklungsabsichten“ nicht zu „behindern“ (40) und „um strategisch und flexibel agieren zu können.“ (41) Es brauche eine „neue strategische Ausrichtung und räumliche Verzahnung, um einen konfliktfreien Rahmen für den Strukturwandel zu schaffen. Insbesondere gilt es eine widerspruchslose Zusammenführung der Planebenen zu gewährleisten.“ (39) Besonders wichtig sei es dabei, „die gezielte Einbettung von baulichen Nutzungen zu ermöglichen, die ein lokal-integriertes Zusammenspiel mit Freiräumen bezwecken (z.B. Besucherzentren, Pavillons, Freitreppen, Aussichtstürme, Aussichtspunkte, Parkanlagen, Rad- /Wanderwege, etc.). Dies gilt insbesondere auch in ökologisch bedeutsamen Freiräumen.“ (39)
Kurzum: die Tagebauumfeldinitiativen möchten außerhalb der gesetzlich festgelegten Abwägungsarchitektur und Öffentlichkeitsbeteiligungen schnell und frei planen können. Sie haben dazu bereits jenseits der offiziellen Raumplanung konkrete Nutzungsabsichten formuliert und möchten jetzt, dass ihre Planungen nicht erst geprüft, sondern gleich ermöglicht werden. Vorfestlegungen sollen die raumordnerische Abwägung ersetzen. Das zielt rechtlich darauf, die bisherige planungsrechtliche Hierarchie im Rheinischen Revier zu verschieben und erinnert an die Entfesselungsinititiative der 1. LEP-Änderung.
Dennoch oder deswegen hat die Landesregierung – wie von den kommunalen Initiativen gewünscht - in ihrem am 26.Februar 2026 aktualisierten Entwurf der LEP-Änderung ein neues Ziel 5-5 mit „Sonderregelungen in Tagebaufolgelandschaften“ eingefügt. (2 S. 22ff) Sie kommt damit den Forderungen der Tagebauumfeldinitiativen nach und normiert ausdrückliche Zieldurchbrechungen zugunsten der Tagebaufolgelandschaften. Die Landesregierung relativiert die LEP-Ziele für Wald, Naturschutz, Siedlungsanschluss und Gewerbegebietsfestlegungen und legt fest, dass sie in den Tagebaufolgelandschafen nicht vollumfänglich gelten sollen.
Die planerische Steuerung soll auf Basis der Braunkohlenpläne erfolgen. Damit wird der Braunkohlenausschuss faktisch zum Leitplaner für Raumnutzungen nach dem Bergbau. Den neuen Seenlandschaften und dem Tourismus wird Vorrang eingeräumt. Gewerbeansielungen werden in einer Landschaft ermöglicht, die eigentlich renaturiert werden könnte. Die Kompetenzen der Regionalräte in Köln und Düsseldorf spielen offenbar in der neuen raumordnungsrechtlichen Ausnahmezone keine Rolle mehr.
In den Erläuterungen zum Ziel 5-5 heißt es „Durch die Begrenzung auf naturverträgliche Erholungsnutzungen wird gewährleistet, dass trotz der Ausnahme die freiraumbezogenen Ziele des Landesentwicklungsplans im Wesentlichen gewahrt bleiben und der Charakter der Tagebaufolgelandschaften als großräumige Freiraumkulisse sowie die damit verbundenen Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes erhalten werden.“ (2 S. 24) Doch wie groß ist die Gefahr, dass in den nächsten 40 Jahren aus "naturverträglich" schnell "touristisch erschlossen" wird – mit Radwegenetzen, Aussichtsplattformen und nächtlicher Beleuchtung…?
Der Landesentwicklungsplan entfaltet einen großen Einfluss, weil er die räumlichen Rahmenbedingungen setzt, in denen die Bezirksregierungen und Kommunen handeln können und handeln müssen. Bei der Umsetzung der langfristigen touristischen und wirtschaftlichen Ziele in den Braunkohleabbaugebieten müssen sie handeln. Beim längst überfälligen Flächensparen können sie handeln.
Aber das sei ohnehin entbehrlich, „weil die Möglichkeit abnimmt, Freiraum in Siedlungsraum umzuwandeln“, meint die IHK NRW. Falls Regional-, Stadt- und Gemeinderäte es dennoch versuchen sollten, hätte das für die Wirtschaft in NRW „fatale Konsequenzen“. (42) Das könnte der Einstieg in die überfällige Debatte über wirtschaftliche Verantwortung sein…
Verweise
1. Oberverwaltungsgericht NRW. 11 D 133/20.NE. [Online] 21. März 2024. https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2024/11_D_133_20_NE_Urteil_20240321.html
2. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW für eine nachhaltigere Flächenentwicklung . [Online] 3. März 2026. https://beteiligung.nrw.de/portal/download/resources/beteiligung/1020613/gegenstand/1050126/datei/2012449_0/LEP-Plan%C3%A4nderung_beschl+LReg+03032026.pdf
3. § 20 Bundenaturschutzgesetz. [Online] https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__20.html
4. LAG 21. Nachhaltigkeitsgerichtstag NRW. Fläche zwischen Konkurrenzen und multifunktionaler Planung. [Online] 11. Dezember 2024. https://www.lag21.de/files/default/pdf/Themen/nn-transfer-n/nachhaltigkeitsgerichtstag_dokumentation_handlungsempfehlungen.pdf
5. LANUK. Flächenverbrauch. [Online] abgerufen am 11. April 2026. https://www.lanuk.nrw.de/themen/boden/bodenschutz-beim-planen-und-bauen/flaechenverbrauch
6. Anne Neuber und Judith Nurmann. Gemeinsam gegen Flächenfraß. Wie Stadtplanung und Landwirtschaft weitere Versiegelung verhindern können. In: Isabel Feichtner/Susanne Heeg/Anne Klingenmeier (Hg.) Stadt Land Boden.Verbindende Bodenpolitik zwischen Stadt und Land. [Online] 12. August 2025. https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/cf/0d/f2/oa9783839476123JYblq7LHd88F3.pdf
7. Umweltbundesamt. Siedlungs- und Verkehrsfläche. [Online] 25. Februar 2026. https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaechennutzung-in-deutschland/siedlungs-verkehrsflaeche
8. Business Geomatics. Europa hat mehr Flächenverbrauch als geschätzt. [Online] 16. Oktober 2025. https://www.business-geomatics.com/europa-hat-mehr-flaechenverbrauch-als-geschaetzt/
9. Die Bundesregierung. Transformation gemeinsam gerecht gestalten. Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Weiterentwicklung 2025. [Online] 29. Januar 2025. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2335292/3962877378d74837d4f4c611749b6172/2025-05-13-dns-2025-data.pdf?download=1.
10. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Leben in Nordrhein-Westfalen. Nachhaltigkeitsstratgeie. NRW 2026. Fassung für die öff entliche Konsultation (04.12.2025–31.01.2026). [Online] 4. Dezember 2025. https://nachhaltigkeit.nrw.de/fileadmin/Dokumente/2025_Nachhaltigkeitsstrategie/Nachhaltigkeitsstrategie.NRW_2026_zur_Konsultation_4.12.25.pdf
11. Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des LEP NRW. [Online] [abgerufen am 11. April 2026.] https://landesplanung.nrw.de/landesentwicklungsplan/2-oeffentlichkeitsbeteiligung-zur-3-aenderung-des-lep-nrw-0
12. § 7 ROG. [Online] https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__7.html
13. Windstill . Windstill prozessiert gegen Regionalplan. [Online] 18. Februar 2026. https://www.windstill-mettmann.de/2026/02/18/windstill-prozessiert-gegen-regionalplan/
14. Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Was ist der Landesentwicklungsplan? [Online] [Abgerufen am: 11. April 2026.] https://landesplanung.nrw.de/landesentwicklungsplan/was-ist-der-landesentwicklungsplan
15. Wilfried Goebels. Land will weniger Baugebiete. [Online] 9. Mai 2008. https://www.wn.de/archiv/land-will-weniger-baugebiete-2341982
16. Chancen erhalten - Freiraum bewahren. Allianz für die Fläche. [Online] 9. Mai 2006. https://www.umweltportal.nrw.de/documents/20121/76500/Manifest_Allianz_fuer_Flaeche.pdf/
17. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Flächenverbrauch in NRW in 2020 rückläufig. [Online] 17. November 2021. https://www.umwelt.nrw.de/flaechenverbrauch-nrw-2020-ruecklaeufig#
18. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen – Berichtsjahr 2022. [Online] 31. August 2023. https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuv/boden/pdf/LANUV_Bericht_zur_Flaechenentwicklung_2022.pdf
19. IT NRW - Statistisches Landesamt. Durchschnittliche tägliche Veränderung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Jahreswerte). [Online] [Abgerufen am: 11. April 2026.] https://statistik.nrw/gesellschaft-und-staat/gebiet-und-bevoelkerung/gebiet-und-flaeche/durchschnittliche-taegliche-veraenderung-der-siedlungs-und-verkehrsflaeche
20. Jana Weckert. Beschleunigung des Fernstraßenausbaus – das „überragende öffentliche Interesse“ auf dem Weg in die Belanglosigkeit. JuWissBlog. [Online] 23. Oktober 2023. https://www.juwiss.de/62-2023/
21. Die Landesregierung. Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen für eine nachhaltigere Flächennutzung - - Planbegründung nach § 7 Absatz 5 ROG -. [Online] 14. März 2025. https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/lep-begruendung.pdf
22. CDU-Fraktion im Ruhrparlament. Stellungnahme der CDU-Fraktion im Ruhrparlament zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans für Nordrhein-Westfalen. [Online] [Abgerufen am: 13. April 2026.] https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/cdu_im_ruhrparlament.pdf
23. Regionalrat Köln. Stellungnahme des Regionalrats Köln zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans für Nordrhein-Westfalen. [Online] [Abgerufen am: 15. April 2026.] https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/stellungnahme_des_regionalrats_koeln.pdf
24. EGN. Stellungnahme zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans. [Online] 24. April 2025. https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/egn_stellungnahme_3_aenderung_lep_nrw.pdf
25. Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW). [Online] 2. Juli 2025. https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/kommunale_spitzenverbaende.pdf
26. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Flächenverbrauch. [Online] [Abgerufen am: 11. April 2026.] https://www.umwelt.nrw.de/themen/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/flaechenverbrauch
27. Amtsblatt der Europäischen Union. Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz). [Online] 12. November 2025. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025L2360
28. Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen. Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022-2027. [Online] 23. Juni 2022. https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf
29. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und CDU Baden-Württemberg . Jetzt für morgen. Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg. [Online] 8. Mai 2021. https://www.gruene-bw.de/wp-content/uploads/2021/06/Jetzt-fuer-morgen-Der-Erneuerungsvertrag-fuer-Baden-Wuerttemberg-gruen-schwarze-Koalition-2021-2026.pdf
30. Volksinitiative Artenvielfalt. Unterstützer¬*innen der Volksinitiative Artenvielfalt NRW. [Online] [Abgerufen am: 13. April 2026.] https://artenvielfalt-nrw.de/buendnis-unterstuetzer/
31. Volksinitaitive Artenvielfalt. Forderungen. [Online] [Abgerufen am: 14. April 2026.] https://artenvielfalt-nrw.de/forderungen/
32. Landtag NRW. Apr 17/1587. [Online] 4. Oktober 2021. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-1587.pdf
33. Naturschutzbund Deutschland, LV NRW (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, LV NRW (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) . Stellungnahme zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW für eine nachhaltigere Flächenentwicklung. [Online] 30. Juni 2025. https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/landesbuero_der_naturschutzverbaende.pdf
34. Baader Konzept IFSR- Institut für Stadt- und Raumentwicklung. Raumplanungsbezogene Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. [Online] 11. Dezember 2023
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlw/intern/Dateien/02_Landesentwicklung/Landesentwicklungsplan/Gutachten_Raumplanungsbezogene_Instrumente_zur_Reduzierung_der_Fl%C3%A4cheninanspruchnahme_IfSR.pdf
35. Prof. Dr. Martin Kment unter Mitarbeit von Franziska Maurer und Anna Weininger. Flächenmanagement in der Raumordnung. Rechtswissenschaftliches Gutachten im Auftrag des Landes Baden-Württemberg. [Online] 7. November 2023. https://mlw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlw/intern/Dateien/02_Landesentwicklung/Landesentwicklungsplan/Gutachten_Fl%C3%A4chenmanagement_in_der_Raumordnung_Kment.pdf
36. Indeland - ich.see.zukunft. Über uns. [Online] [Abgerufen am: 15. April 2026.] https://indeland.de/ueber-uns/partner
37. Neuland Hambach. [Online] https://www.neuland-hambach.de/
38. Landfolge Garzweiler. [Online] https://landfolge.de/
39. Neuland Hambach. 3. Änderung LEP NRW 2025 – Stellungnahme Neuland Hambach GmbH. [Online] [Abgerufen am: 15. April 2026.] https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/neuland_hambach.pdf
40. indeland GmbH. Änderung LEP NRW 2025 - Stellungnahme Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH. [Online] 30. Juni 2025. https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/indeland_gmbh.pdf
41. Landfolge Garzweiler. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW 2025 für eine nachhaltige Flächenentwicklung;. [Online] [Abgerufen am: 15. April 2026.] https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/zweckverband_garzweiler.pdf
42. IHK NRW. Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (IHK NRW) zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEР). [Online] [Abgerufen am: 15. April 2026.] https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/ihk_nrw.pdf
Samstag, 13. Januar 2024
Bodenatlas 2024
Er wird zu einer härter umkämpften Ressource, er nimmt eine Schlüsselfunktion bei der Bewältigung vieler globaler Krisen ein, seine ungleiche Verteilung ist nicht selten Ursache für Konflikt und Gewalt: der Boden. Weltweit gelten 25% der Böden als degradiert, das heißt ihre Funktionen sind stark eingeschränkt. Durch den Ausbau von Siedlungs- und Gewerbeflächen verliert Deutschland täglich 55 Hektar Boden.
Neue Wege werden gesucht, wie Böden geschützt und nachhaltig genutzt werden können. Die Weltagenda 2030 formuliert es unter der Nr. 15 als verbindliches Ziel, die Bodenverschlechterung zu stoppen und verlorene Bodenfunktionen wiederherzustellen. Auf diese Zusammenhänge machen die Heinrich-Böll-Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Forschungsorganisation TMG - Think Tank for Sustainability aufmerksam. In ihrem am 9. Januar 2024 erschienenen Bodenatlas 2024 wünschen sich die Herausgeber eine gezielte Förderung der Bodenverbesserung. Der Boden müsse gesetzlich gleichrangig mit den Schutzgütern Wasser und Luft behandelt werden.
Der Bodenatlas 2024 liefert auf 50 Seiten viele Zahlen, Daten und Fakten rund um das Thema Boden und unterfüttert dies mit 53 Illustrationen sowie Quellenangaben.
Der Atlas beleuchtet, wieso gesunde Böden für Mensch und Natur überlebenswichtig und zugleich umkämpft sind. Er erklärt auch, warum intakte Böden für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise essenziell sind. Er zeigt, wie ein langfristiger Bodenschutz in der Landwirtschaft gelingen kann und welche politischen Rahmenbedingungen es dafür braucht.
Als eine Alternative zur energie- und ressourcenintensiven industriellen Landwirtschaft stellt der Atlas den systemischen Ansatz der Agrarökologie vor. Er fördert Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit, faire Wege der Vermarktung, auf denen alle kooperieren, die erzeugen und verbrauchen. Agrarökologie stärke lokale Märkte, erhöhe die Autonomie von Dorfgemeinschaften und die Unabhängigkeit von Grosskonzernen. Die Kontrolle über Land und Saatgut bleibe in der Hand der lokalen Bevölkerung und die Abhängigkeit von Pestiziden und synthetischen Düngern werde reduziert.
Der Atlas, die Bilder und Grafiken stehen beim BUND und bei der Heinrich-Böll-Stiftung zum Download bereit.
+ Heinrich-Böll-Stiftung
+ BUND
Weitere Informationen:
+ Erklärfilm: Böden als Lebensgrundlage & Klimaschützer
Montag, 5. Oktober 2020 - zuletzt bearbeitet am 12.2.2021
Mehr Wohnbauland am Rhein: Über Freiräume und entfesselte Landnahmen
„Mehr Klimaschutz“, „Mehr preiswerte Wohnungen“, „Mehr Nachhaltigkeit“. Das waren drei Forderungen, die die meisten Kommunalwahlkämpfer*innen im Grenzland teilten. Wie wird daraus „vor Ort“ handfeste Kommunalpolitik entstehen? Ob Landesentwicklungsplan, Baugesetzbuch, Regionalplan, ob Förderprogramme und Baulandmobilisierung: die Städte und Gemeinden sollen es richten. Der Handlungsspielraum für Nachhaltigkeit ist in den letzten Monaten ebenso gewachsen wie der kommunale Handlungs- und Verantwortungsdruck. Die Mehrheit der Landes- und Regionalpolitiker*innen hat in den zurückliegenden Monaten komplexe raumordnerische Nachhaltigkeitsabwägungen auf die Städte und Gemeinden verlagert. „Global denken und lokal handeln“: Im Spannungsfeld zwischen Wohnungsbau und Klimaschutz kann die Forderung nach mehr Nachhaltigkeit Chance und Bürde für die kommunale Planungshoheit werden. Globale und europäische Nachhaltigkeitsziele verpflichten die Kommunen, ihre Siedlungsentwicklung in Freiräumen strikt zu begrenzen und den Boden schützen. Die Fächenneuinspruchnahme soll europaweit bis 2050 beendet sein. Gleichzeitig sollen die Kommunen - gerade in den Städten mit Wachstumsdruck - bezahlbaren Wohnraum für alle Haushalte bereithalten. Daten für eine belastbare Bedarfsberechnung sind rar. Der Flüchtlingszuzug von 2015 hat Fortschreibungen verfälscht. Corona, Kriege und Erderhitzung sorgen für eine Dynamisierung der Lage...
Wozu brauchen wir Freiräume?
Sie verschaffen uns keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Nutzen, tun uns aber meistens gut. Denn sie helfen uns dabei, zu regenerieren, Kraft zu tanken und Ideen zu entfalten. Sie stärken unseren Eigensinn und unsere Lebenslust. Daher neigen wir dazu, sie zu schützen. Die Rede ist von unseren zeitlichen, sozialen und geografischen Freiräumen. Sie unterliegen der kapitalistischen Landnahme. Unter diesem Begriff erörterten unterschiedliche Denkerinnen und Denker wie Karl Marx, Pierre Bourdieu, Rosa Luxemburg, Hannah Ahrendt oder in neuerer Zeit Klaus Dörre die Folgen und Funktionen eines Grundprinzips unseres Wirtschaftssystems: aus allem Geld zu machen und das Denken, Handeln, Fühlen darauf auszurichten.
Aufgabe der Politik ist es einerseits, uns fit für dieses System zu machen, indem es mit Freiraumversprechen unsere Arbeitsdisziplin, unser Wettbewerbsdenken und unsere Konsumfreudigkeit fördert. Andererseits muss Politik der kapitalistischen Landnahme Grenzen setzen, um menschliche und natürliche Freiräume zu schützen.
Erst die mit der Industrialisierung verbundenen ökologischen und verkehrlichen Fehlentwicklungen haben uns den unschätzbaren Wert des Freiraums bewusst gemacht. Ohne Freiräume kann Wirtschaft nicht funktionieren. Nachhaltigkeit beschäftigt sich damit, wie man den wirtschaftlichen Drang nach Einschränkung der Freiräume so begrenzen kann, dass ein gutes Leben für alle dabei rauskommt.
Auch in der Flächen- und Raumplanung genießt der Freiraumschutz hohe Priorität. Er gehört zu den Grundsätzen der Raumplanung; „Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu schützen; es ist ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen. Die weitere Zerschneidung der freien Landschaft und von Waldflächen ist dabei so weit wie möglich zu vermeiden; die Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen.“ So steht es im §2 Abs. 2 des Raumordungsgesetzes.
Der Begriff Freiraum ist in der Fachwelt nicht eindeutig und abschließend definiert. Landes- und Regionalplaner*innen verwenden ihn als Gegenteil zum Siedlungs- und Verkehrsraum. Architekten und Architektinnen benutzen ihn als Sammelbegriff für alles, was nicht bebaut ist. Häufig wird Freiraum und Freifläche gleichgesetzt. Planerischer Freiraum kann durch Forst- und Landwirtschaft kommerziell genutzt werden. Freiräume sind multifunktional. Sie dienen Menschen, Tieren und Pflanzen zum Leben, speichern CO2, sorgen für Grundwasserneubildung, tragen zur menschlichen Gesundheit bei, beherbergen Rohstoffe, sichern Lebensmittelversorgung, biologische Vielfalt und Lufthygiene. Sie spielen eine große Rolle für Anpassungsstrategien an die Erderhitzung.
Mülldeponien, Rohstoffabbau, Windenergieanlagen, Straßen, Schienen, Neubaugebiete …der Verlust oder die Schmälerung der Freiraumqualität bieten immer häufiger Anlass für Streitigkeiten und die Gründung von Bürgerinitiativen. Aufgabe der Raumplanung ist es, wirtschaftliche, ökologische und soziokulturelle Entwicklungspotenziale zu sichern und entsprechende Defizite auszugleichen. Werden überlebenswichtige Funktionen der Freiräume und Entwicklungspotenziale für wildlebende Arten, Gewässersysteme, Auen, Kaltluftschneisen, Landwirtschaft gefährdet, ist ein Ausgleich durch wirksame Biotopverbünde und Lebensraumvernetzungen herbeizuführen. Verbünde und Vernetzungen zu planen, ist originäre Aufgabe größerer Verwaltungseinheiten.
Boden ist systemrelevant, essenziell für unser Leben. Er ist Grundlage für Fabriken, Logistikhallen, Häuser, Straßen, Schienen, Gärten, Sport- und Spielplätze, Schulen, Theater oder Fußballarenen. Boden sorgt für unser Essen und Trinken, schützt unser Wasser, speichert schädliche Klimagase, betreibt einen perfekten Cradle to Cradle – Kreislauf. Die Zahl der Lebewesen in einer Handvoll Boden übertrifft die der Weltbevölkerung. Doch niemand hat bisher genau durchschaut, wie die Tiere, Pflanzen, Bakterien oder Pilze zusammenarbeiten. Der unterirdische Kosmos ist hochkomplex und bis heute wenig erforscht. Bodenkunde ist eine komplizierte interdisziplinäre Wissenschaft. Deren Lehrstühle wurden in der Vergangenheit abgebaut. Selbst zum Regenwurm haben die Menschen noch zahlreiche Wissenslücken. Wir erleben derzeit, wie wichtig wissenschaftliches Grundlagenwissen für politische Entscheidungen ist. Bodenkundliche Forschungsgelder gibt es derzeit allerdings am ehesten für eine Biotechnologie, die von Bodenmikroben die Inspiration für neue Produkte und nachhaltiges Wirtschaftswachstum erhofft.
Den Freiraum zu sichern heißt Flächen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr zu begrenzen und ein Wirtschafts- und Wohlstandswachstum zu fördern, das nachhaltig ist, also Freiraumfunktionen nicht weiter einschränkt. Böden sind eine begrenzte Ressource. Sie müssen geschützt und entwickelt werden. Versiegelungen sind möglichst zu vermeiden. Das ist weltweiter Konsens. Das Weltnachhaltigkeitsziel Nr. 15 umschreibt den Erhalt, die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Landökosysteme, besonders der Wälder, Berge, der Feucht- und Trockengebiete. Ökosystem- und Biodiversitätswerte sollen in alle Planungen einbezogen und geschädigte Wälder wiederhergestellt werden. 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa. In ihm geht es darum, die „Landnahme so zu reduzieren, dass bis 2050 netto kein Land mehr verbraucht wird“ (S.18). In den entsprechenden Leitlinien weist sie der Raumplanung eine Schlüsselrolle zu. Dabei habe Begrenzung „immer Vorrang vor Milderungs- oder Kompensationsmaßnahmen, da die Bodenversiegelung ein nahezu irreversibler Prozess ist.“ (S.25)
Der EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vom März 2020 verspricht auf Seite 13 eine „Förderung von Initiativen zur Verringerung der Bodenversiegelung‚ zur Sanierung stillgelegter oder kontaminierter Brachflächen und zur Verbesserung der sicheren, nachhaltigen und kreislauforientierten Nutzung von ausgehobenen Böden.“
Der deutsche „Klimaschutzplan 2050“ bekräftigt das Ziel Flächenkreislaufwirtschaft: „Der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenverbrauch) soll im Einklang mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag reduziert und danach weiter gesenkt werden, so dass spätestens bis zum Jahr 2050 der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft erreicht ist und, in Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ der EU, „nettonull“ beträgt.“ (S.67f)
„Um dies zu erreichen, müssen sich aber auch die Bundesländer sowie Städte und Gemeinden konkrete Flächensparziele setzen.“ Darauf hat der NABU am 30-Hektar-Tag hingewiesen und ein Grundsatzprogramm zum Planen und Bauen in Deutschland veröffentlicht. Bereits vor 15 Jahren hatte sich die BUND-Arbeitsgruppe „Zukunftsfähige Raumnutzung“ unter der Überschrift „Boden gut machen“ mit den Wegen zu einer Flächenkreislaufwirtschaft auseinandergesetzt.
Auch die Bundesregierung sucht nach Alternativen zur Flächenversiegelung. Sie „wird unter anderem die einschlägigen Planungsinstrumente weiterentwickeln sowie die Implementierung neuer Instrumente prüfen.“ Das kündigt sie auf Seite 72 des Klimaschutzplans an.
Der verantwortungsvolle Umgang mit den globalen Boden- und Flächenressourcen ist ein wesentliches Element der "Sustainable development goals" und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Zielkonflikte bei der Baulandausweisung
Bezahlbarer, angemessener Wohnraum ist ein Menschenrecht. Ein gesunder Boden ist die Grundlage des menschlichen Lebens. Investor*innen schätzen die Wohnungs- und Bodenmärkte - auch wegen ihrer gewinnbringenden Spekulationsmöglichkeiten. Grund und Boden sind knapp und nicht vermehrbar. Baulandausweisung ist im Ergebnis nicht viel mehr als ein Klecks auf der Landkarte, findet aber in einem komplexen System statt.
Während hier Wohnungsnot herrscht, gibt es dort Leerstand. Viele Menschen träumen vom großzügigen Einfamilienhaus im Grünen. Die Möglichkeiten der sicheren Altersvorsorge sind begrenzt. Immer mehr Alten wird ihr zu großes Haus zur Last. Einkommensstarke Bürger*innen tragen zum stabilen Kommunalhaushalt bei. Bauland steigert den Bodenpreis und mindert die ökologischen Bodenfunktionen. Das gilt womöglich auch für Agrarland und die industrielle Landwirtschaft. Flächen sind knapp. Deren Nutzung ist eine soziale Konstruktion. Was dem einen sein Grundstück, ist dem anderen das zu überplanende Gebiet und dem dritten das Element des Biotopverbunds.
Fläche ist Wirtschaftsgut und Umweltressource. Für Industrieansiedlungen, Rohstoffe, Energieerzeugung und Lebensmittelversorgung gibt es einen „globalen Flächenmarkt“. Landgrabbing und virtueller Flächenimport bedeuten eine massive Verschiebung der Landfunktionen und Besitzverhältnisse. Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik befeuert den Trend mit flächenbezogenen Subventionen. Flächen für Wohnen, Verkehrswege und Naturhaushalt können nicht importiert werden. Wohnen und Umweltschutz sind die Bereiche des Lebens, von denen die meisten Menschen nicht glauben, dass der Markt alles regeln kann und soll.
Umwelt- und Wohnungspolitik gehören daher zu den Schlüsselfaktoren politischer Glaubwürdigkeit. Damit erhält die Bodennutzungspolitik eine besondere Bedeutung. Flächenplanung steht im konfliktreichen Spannungsfeld zwischen Natur, Recht und Märkten.
Das ist – grob umrissen – das Spielfeld für Baulandausweisungen. Dort gibt es Zielkonflikte und Nachhaltigkeitsregeln. Die Projekte müssen sinnvoll sein. Ihre Auswirkungen auf Mensch und Natur müssen sorgfältig geprüft und abgewogen werden. Evtl. Schäden müssen ausgeglichen werden. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Untersuchungen und Recherchen sind erforderlich.
Eine den Grundprinzipien der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung folgende Baulandausweisung kostet Zeit. Die haben die Planer*innen in NRW seit dem Sommer 2017 nicht mehr. NRW soll Nr. 1 im europäischen Standortwettbewerb werden und geht dazu mit politischen Beschleunigungs- und Entfesselungspakten einen eigenen Weg.
Lindner-Effekt und kommunale Raumplanung
Seit dem Sommer 2017 haben sich die Parameter für die regionale und kommunale Raumplanung in NRW verschoben. Eine Ursache: Christian Lindner. Zu seinen größten politischen Erfolgen gehört die NRW-Wahl am 14. Mai 2017. Als Spitzenkandidat für Nordrhein-Westfalen gewann er 12,6% der Stimmen. Dadurch konnten CDU und FDP mit einer Stimme Mehrheit eine Landesregierung bilden. Die meisten Parteistrategen hatten zuvor mit einer Koalition aus SPD und CDU gerechnet. Der zügig ausgehandelte NRW-Koalitionsvertrag trug deutlich die Handschrift von Christian Lindner, Johannes Vogel, Joachim Stamp, Christof Rasche, Andreas Pinkwart und Yvonne Gebauer. Wichtiges Ziel: Entfesselung einer von „ökologischen Begrenzungen“ befreiten - NRW-Wirtschaft. Rot-grüne Leitplanken für eine nachhaltige Entwicklung sollten so schnell wie möglich wieder entfernt werden.
Innovation und Wirtschaftsfreundlichkeit gehe nur mit verkehrsmäßig erstklassig angebundenen, und schnell verfügbare Flächen“ (S.25). Freiraumschutz rufe ungleichwertige Entwicklungschancen zwischen ländlichen Regionen und Ballungsräumen hervor. Die Koalition fordert die Kommunen zum Ausgleich einer angeblich durch Natur- und Freiraumschutz erzeugten ungleichwertigen Entwicklung zwischen ländlichen Regionen und Ballungsräumen auf und verspricht: „Dazu werden wir unseren Kommunen Flexibilität und Entscheidungskompetenzen bei der Flächenausweisung zurückgeben.“ (S.35)
Den im Raumordnungsgesetzes verankerten Grundsatz der Nachhaltigkeitsabwägung setzt die Regierung im Koalitionsvertrag aus: „Zum Erhalt unserer Wertschöpfungsketten sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen muss die Landesplanung Standortsicherung und Standortentwicklung durch die Bereitstellung und Bevorratung von Flächen zur gewerblichen und industriellen Nutzung ermöglichen. (..) Den Ansiedlungsschutz von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung wollen wir stärken.“ (S.35)
Die Entwicklung neuer Natur- und Landschaftsschutzgebiete schließen CDU und FDP hingegen aus: „Anstelle der Ausweisung neuer Schutzflächen wollen wir vorrangig bestehende Flächen qualitativ aufwerten.“ (S.35) Dazu werden „innovative Ansätze“ und ein „Punktesystem zur ökologischen Aufwertung“ benötigt. „Unnötige Hemmnisse“ zur Ausweisung von Bauland sollten aus dem Landesentwicklungsplan entfernt und der Flächenverbrauch durch „moderne Flächenmanagementsysteme wie Zertifikathandel und Flächenpools“ minimiert werden.
Den für NRW der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie angepassten Schwellenwert für das tägliche Siedlungs- und Verkehrsflächenwachstum von maximal fünf Hektar empfanden die Koalitionäre als ein die Wirtschaftsentwicklung hemmendes Korsett. Derzeit gehen täglich etwa acht bis zehn Hektar Freiraum durch neue Wohn- und Gewerbegebiete, Straßenbau, Kiesabbau und andere Abgrabungen unwiederbringlich verloren
Den nach langem Diskussionsprozess im Februar 2017 rechtskräftig gewordenen rot-grünen Landesentwicklungsplan „konkretisierte“ Landesminister Andreas Pinkwart im April 2018 zunächst per Erlass, um - die Bereitstellung und Bevorratung von Flächen für Gewerbe, Industrie und Wohnungsbau zu erleichtern.
Mittlerweile sind die Ankündigungen des Koalitionsvertrags umgesetzt. Am 12. Juli 2019 änderten die CDU- und FDP-Landtagsabgeordneten den Landesentwicklungsplan. Die Fünf- Hektar Grenze gilt nicht mehr.
Laut Plenarprotokoll 17/64 Landesminister Andreas Pinkwart (FDP) versprach an diesem Tag „kluge Anreize für einen sparsamen Flächenverbrauch“, an denen seine „geschätzte Kollegin Frau Heinen Esser“ arbeite. (S.17)
Den Flächenverbrauch eindämmen
Ihre „klugen Anreize“ veröffentlichte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am 16. September 2020. Die Eckpunkte für ein entsprechendes Maßnahmenpaket zur weiteren Eindämmung des Flächenverbrauchs umfassen dreieinhalb DIN A 4-Seiten und sind mit dem Kabinett abgestimmt. Um den Straßenbau zu erleichtern, empfehlen sie flexibel Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zu bevorraten. Da angeblich keine aussagekräftigen Statistiken zu den Ursachen des Verlusts landwirtschaftlicher Flächen vorliegen, will Heinen-Esser Flächenströme untersuchen lassen.
Die Landesregierung strebt einen Flächenzertifkatehandel zwischen schrumpfenden und wachsenden Kommunen an und möchte dazu rechtliche Grundlagen, Marktauswirkungen und Möglichkeiten der Digitalisierung untersuchen lassen.
Angekündigt werden ein landesweites Brachflächenkataster, Fördermaßnahmen zur Sanierung kontaminierter Industriebrachen, ein Diskurs über mehrgeschossige Logistikbauten, ein Konzept für grüne Infrastruktur oder ein landesweites Brachflächenkataster. Auch über einen regionalen Flächenpool will sich Landesregierung Gedanken machen.
Landwirtschaft und Naturschutz reagierten prompt auf die Veröffentlichung des Maßnahmenpakets. Der Rheinische Landwirtschaftsverband begrüßte die Initiative der Landwirtschaftsministerin, verwies aber gleichzeitig darauf, dass IT.NRW einen Verlust von 551 Quadratkilometern landwirtschaftlicher Fläche zwischen 2005 und 2015 errechnet hat. Die Naturschutzverbände sahen das Maßnahmenpaket als „Placebo“ und „zahnlosen Tiger“ und kreideten der schwarz-gelben Landesregierung an, mit ihren landesplanerischen Vorgaben dem Flächenfraß und Biodiversitätsverlust Vorschub zu leisten.
In ihrem Eckepunktepapier verweist Ursula Heinen-Esser auf die Landesinitiative „Bau.Land.Leben“.
Innen- vor Außenentwicklung: Was will Bau.Land.Leben?
Unter dieser Überschrift bündelt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Angebote, mit denen das Land NRW Kommunen und Grundstückseigentümer*innen bei der Aktivierung von bereits ausgewiesenem Bauland und bei der gezielten Entwicklung von Bauland in der Nähe von Haltestellen des schienengebundenen Personennahverkehrs unterstützt. Die Nachfrage nach diesen Hilfsangeboten hat „noch Luft nach oben“. Ähnliches gilt auch für den Verband Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) . Dessen Projekte zeigen, dass sich Anstrengungen zu Sanierung kontaminierter Flächen lohnen können.
Daher will die Landesregierung kommunale Akteure zu Innenentwicklungsmanagern qualifizieren. Viele Kommunen weisen immer noch neues Bauland für „marktgerechte Einfamilienhäuser“ auf der grünen Wiese aus. Auf der Strecke bleibt der - von den regionalen Planer*innen seit mehr als einem Jahrzehnt geforderte - ortskernnahe und bezahlbare Wohnraum für Ein- und Zweipersonenhaushalte.
Dabei haben die Kommunen mit einem bisher unerforschten Phänomen zu tun: dem Bauüberhang. Die Zahl der genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen hat in Deutschland in den letzten Jahren stetig zugenommen. Der Bauüberhang umfasste nach Angaben des Bundesinstituts für Bau- Raum- und Stadtforschung Ende des Jahres 2019 rund 740.000 Wohnungen und damit mehr als doppelt so viel wie zehn Jahre zuvor.
In den letzten Jahren sorgt der anwachsende Bauüberhang für Diskussionen. Hierbei werden Vermutungen unter anderem zu Spekulationsabsichten, zu Verzögerungen im Bauablauf aufgrund ausgelasteter Kapazitäten der Bauwirtschaft oder aufgrund nachbarschaftlicher Einsprüche geäußert. Seit November 2020 erstellt das BBSR eine flächendeckende Analyse zur Struktur und den Gründen des Bauüberhangs in Deutschland.
Nach wie vor gibt es kein regelmäßiges und vergleichbares Baulandmonitoring in Deutschland. Eine seriöse und regelmäßig aktualisierte Übersicht über Innenentwicklungspotenziale in den Kommunen gibt es - bis auf einige regionale und örtliche Ausnahmen - nicht. Mit dem im Dezember 2019 begonnenen Forschungsprojekt "Baulandumfrage 2020 – Bundesweit repräsentative Stichprobe zu Bauland- und Innenentwicklungspotenzialen" will das BBSR belastbare Grundlagendaten für ein zukunftsgerechtes und digitalisiertes Flächenmanagement erfassen. Es geht um eine Übersicht, um Stand und Methoden der Baulanderfassung und –mobilisierung sowie um Folgekosten der Flächenentwicklung.
Die Auseinandersetzung mit Leerständen, Brachflächen und Baulücken gilt immer noch als mühsam. Den Kommunen fehlt das Personal, das sich sachkundig, zeitintensiv und risikoreich mit Grundstücksspekulation, kleinteiligen und veralteten Baustrukturen, einem absurden Bodenrecht, mit unwilligen Nachbarn oder der mühsamen Beseitigung von Kontaminationen beschäftigen kann und will. Die vor der Kommunalwahl zum Beispiel in Schwalmtal aufgeflammten Diskussionen um Wohnen auf dem Rösler-Gelände sind nicht untypisch. Eine Bürgerinitiative, die offenbar trotz eines gültigen Bebauungsplans in Waldniel nicht ohne Erfolg neue Sozialwohnungen verhindern kann, gibt es auch in anderen Quartieren in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie in den Städten und Gemeinden der Kreise Neuss, Kleve, Mettmann und Viersen. Sie alle gehören zur Planungsregion Düsseldorf.
Regionalrat: Neues Bauland für kommunale Spielräume
Die Planungsregion Düsseldorf gilt mit ihren knapp 3,3 Millionen Einwohner*innen auf 363.801 Hektar als besonders wirtschaftsstark und „extrem verdichtet“ – trotz der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen aus Großstädten und eher ländlich geprägten Kommunen. Den in der Planungsregion verbliebenen Freiraum beschreibt die Bezirksregierung in der Begründung zur ersten Änderung des Regionalplans als „eine besonders knappe, in vielerlei Hinsicht wertvolle und deshalb unbedingt zu schützende Ressource.“(S.7)
Den Kommunen der Region fiel es in der Vergangenheit nicht leicht, den für 111.950 neue Wohnungen im Regionalplan planerisch angelegten Vorrat an Siedlungsflächen in baureife Grundstücke umzuwandeln, weil Grundeigentümer*innen, Nachbarn oder das Gelände nicht mehr „mitspielen“ wollen. Für potenzielle Investoren sind die „schwierigen“ Flächen nicht besonders attraktiv.
In der Region wird weniger gebaut als die Regionalplaner*innen erwartet hatten. Immer weniger Sozialwohnungen stehen zur Verfügung. Siedlungsdruck gibt es in Düsseldorf, im Rhein-Kreis Neuss und im Kölner Einzugsgebiet. Grund: Arbeitsmigration als Folge einer florierenden Wirtschaft.
Doch nicht nur in Düsseldorf wächst der Widerstand gegen Baugebiete. Der Flächenverbrauch ist paradoxerweise bundesweit umso höher, je geringer die Bevölkerungsdichte und je schlechter die Erreichbarkeit sind. Kommunen in peripheren suburbanen und ländlichen Räumen „verbrauchen“ ihre Flächen überproportional. Ihre Erwartung durch Bereitstellung von Bauland und Gewerbeflächen die Haushaltsbilanz zu verbessern, wird nicht immer erfüllt.
Die von der Düsseldorfer Bezirksregierung regelmäßig als „Datenmosaik“ veröffentlichten Vergleichsdaten der Städte und Gemeinden zeigen: Freiflächenverlust hat wenig mit der tatsächlichen Einwohnerzahl zu tun. Zwischen 2003 und 2017 schrumpfte in vielen Fällen selbst bei rückläufigen Einwohnerzahlen der für jeden Einzelnen zur Verfügung stehende Freiraum. Bevölkerungsentwicklung und Flächenverbrauch sind entkoppelt.
Kommune | Einwohner 2003 | Einwohner 2017 | Saldo | Hektar Freifläche 2003 | Hektar Freifläche 2017 | Saldo zwischen 2003 und 2017 in ha |
Brüggen | 16.043 | 15.681 | -362 | 5.053 | 5.054 | -1 |
Grefrath | 16.041 | 14.798 | -1.243 | 2.373 | 2.321 | -52 |
Kempen | 36.258 | 34.711 | -1.547 | 5.285 | 5.169 | -116 |
Nettetal | 42.390 | 41.812 | -578 | 6.293 | 6.164 | -129 |
Niederkrüchten | 15.297 | 15.218 | -79 | 5.382 | 5.150 | -232 |
Schwalmtal | 19.407 | 19.009 | -398 | 3.840 | 3.785 | -55 |
Tönisvorst | 30.370 | 29.286 | -1.084 | 3.380 | 3.313 | -67 |
Viersen | 76.603 | 76.586 | -17 | 6.248 | 6.070 | -178 |
Willich | 51.534 | 51.179 | -355 | 4.700 | 4.522 | -178 |
Kreis Viersen | 303.943 | 298.733 | -5.210 | 42.553 | 41.548 | -1.005 |
Regierungsbezirk | 5.245.132 | 5.198.820 | -46.312 | 361.327 | 346.865 | -14.462 |
Düsseldorf | 572.511 | 617.280 | 44.769 | 8.975 | 8.446 | -529 |
Mönchengladbach | 262.391 | 262.188 | -203 | 9.265 | 8.544 | -721 |
Kreis Kleve | 305.599 | 311.270 | 5.671 | 105.699 | 101.874 | -3.825 |
Kreis Mettmann | 507.164 | 485.409 | -21.755 | 25.209 | 24.247 | -962 |
Rhein-Kreis Neuss | 446.308 | 449.408 | 3.100 | 40.216 | 36.502 | -3.714 |
Wer im Wahlkampf neuen Wohnraum verspricht, muss zumindest sagen können, wo und wie er entstehen soll. Das ist nicht einfach, wenn Boden als handelbare Ware gilt, die Bauindustrie ausgelastet ist und der Geldmarkt keine Zinsen verspricht.
Spekulation führt zu Bauland, das Eigentümer*innen nicht bebauen wollen und zu Wohnraum, der einfach nur leer steht, obwohl viele Menschen nach einer bezahlbaren und bedürfnisgerechten Wohnung suchen. Diesen Widerspruch gibt es nicht nur in den großen Städten, sondern auch auf dem Land.
Spätestens am 16. Juni 2017 war den Düsseldorfer Regionalakteuren klar: Der Regionalplan muss politische Veränderungswünsche einpreisen.
Im Koalitionsvertrag kündigten CDU und FDP an, die - erst im Februar 2017 in Kraft getretenen - landesplanerischen Vorgaben zum Freiraumschutz wieder zur Disposition stellen. Ein kommunaler Vorrat an Siedlungsflächen, der schnell und ohne großen Aufwand in Baugrundstücke verwandelt werden können, sollte politischen Spielraum für mehr Wohnungsbau verschaffen.
Es war daher folgerichtig, dass Hans-Hugo Papen, CDU-Fraktionsvorsitzender im Düsseldorfer Regionalrat, bereits bei der Aufstellung des Regionalplans am 14. Dezember 2017 Änderungsbedarf ankündigte: weniger Flächen für Windenergie, mehr Flächen für den Wohnungsbau…
Im Mai 2018 begann die regionale Planungsbehörde unter Federführung von Christoph van Gemmeren mit den Vorbereitungen zur ersten Planänderung. Am 25. Juni 2020 fasste der Regionalrat den offiziellen Aufstellungsbeschluss zu „Mehr Wohnbauland am Rhein“.
Grundlage waren zunächst Kommunalgespräche und zwei Erwartungen, die sich erst am 12. Juli 2019 erfüllten: die - unter Berücksichtigung des Flüchtlingszuzugs von IT.NRW-herausgegebene - Bevölkerungsvorausberechnung und die Verabschiedung der neuen landesplanerischen Vorgaben zur Siedlungsentwicklung.
Deren Intention und Hintergrund fasste Andreas Pinkwart in seiner Landtagsrede zusammen. „Vorausberechnungen gehen davon aus, dass unser Bundesland im kommenden Jahrzehnt und in Teilen auch in den 30er-Jahren weiter wächst“.
Tatsächlich prognostizierte IT.NRW lediglich einen regional differenzierten Bevölkerungsanstieg auf 18,1 Millionen und eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung ab 2032.
Die endgültige Streichung des „5 Hektar-Korsetts“ begründete Pinkwart gegenüber den rot-grünen Landtagsabgeordneten so: Bayern hat im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen rund 30 % weniger Einwohner, verbraucht aber täglich 130 % mehr Fläche, als Sie es für Nordrhein-Westfalen vorgegeben haben. Das sage ich nur, damit wir einmal einordnen, worüber wir sprechen und welche Denkverbote Sie sich selbst gesetzt haben.“
Drei Tage nach Pinkwarts Rede beschloss das bayerische Kabinett einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zu einer Flächensparoffensive und kündigte an, ein 5 Hektar Ziel ins bayerische Landesplanungsgesetz aufzunehmen.
Regionalplanung koordiniert und gestaltet auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans. Das nordrhein-westfälische Landesplanungsgesetz legt im §18 Abs. 1 fest, dass Regionalpläne den geänderten Zielen der Raumordnung im Landesentwicklungsplan anzupassen sind. – Das Raumordnungsgesetz verpflichtet die Regionalplanung im § 2 Abs. 2 die nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Innovation (…) zu unterstützen, Entwicklungspotenziale zu sichern und Ressourcen zu schonen.
Die derzeitige NRW-Variante der Emanzipation von Ökologie, Naturgesetzen und Demut trägt nicht dazu bei, das regionalplanerische Dilemma zu lösen. Das Dilemma besteht aus Zielkonflikten, Unsicherheiten, unbestimmten Rechtsbegriffen, aus kommunal unterschiedlichem Siedlungsdruck, aus Schrumpfungsszenarien und unrealistischen Wachstumserwartungen, einem Standortwettbewerb und mangelnder Baulandausweisung, ohne der Natur vorschreiben zu können, was sie tun und lassen hat.
In der Diskussion um „Mehr Wohnbauland am Rhein“ gab es daher zwei Herangehensweisen. Während die Regionalratsgrünen versuchten, größtmögliche Verbindlichkeit beim Freiraumschutz und der Begrenzung der Siedlungsgebiete durchzusetzen, argumentierten die anderen Akteure von Anfang an mit der kommunalen Planungshoheit.
Planungsausschussvorsitzender Michael Hildemann in der Regionalratsitzung am 27. Juni 2019: „Der Regionalrat ist ein Instrument der Raumordnung. Das heißt wir machen ein Angebot, wir testen vorher ab, was grundsätzlich möglich und wünschenswert ist. Danach ist die Kommune am Zug und ist Herr des Verfahrens. Wir kennen das berühmte Beispiel aus Meerbusch, wo alle „sinnvoll“ sagen würden, aber die Kommune macht es nicht.“
Mit diesem Laisser-faire Verständnis verzichtet Regionalplanung auf einen verbindlichen Rahmen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Stattdessen unterbreitet sie den Kommunen mit rund 100 Flächensteckbriefen ein flexibles Angebot und ein Signal für mehr Wohnungsbau.
Die Hinweise auf mögliche Umweltauswirkungen dienen nicht mehr der regionalen Abwägung, sondern gelten jetzt als eine Serviceleistung, die kommunale Planer*innen für ihre eigenen Nachhaltigkeitsabwägungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ertüchtigen sollen. Wo, wie und wann die Kommunen den errechneten Bedarf von 158.700 zusätzlichen Wohneinheiten bis 2040 erfüllen, ist ihnen selbst überlassen.
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat angekündigt, keine Anweisungen zur kommunalen Umsetzung der ersten Regionalplanänderung erteilen zu wollen. Flächenrücknahmen bei „kommunaler Überbevorratung“ sind nicht mehr vorgesehen, dafür können Kommunen die Innenentwicklung forcieren, wenn sie die als Außenpotenzial gekennzeichneten Siedlungsflächen erst mal in die Vorratshaltung geben wollen.
Der stellvertretende Regionalratsvorsitzende Klaus-Jürgen Reese machte kurz vor der Schlussabstimmung deutlich, dass es bei dieser Regionalplanänderung nicht darum gehe, den Kommunen etwas vorzuschreiben: „Man kann’s nicht oft genug wiederholen: das was hier heute beschließen, ist eine Angebotsplanung und die Kommunen können in dem Umfang davon Gebrauch machen, wie es die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung notwendig macht.“
Die 100 Flächensteckbriefe gelten als Angebot an die Kommunen. Die Regionalplanungsbehörde geht davon aus, dass diese Flächen sich für einen kommunalen Bebauungsplan eignen könnten. Ob und wie er gestaltet wird, welche Freiräume für welchen Wohnraum in Anspruch genommen werden und welche nicht, entscheiden jetzt die Räte in den Städten und Gemeinden. Für „Mehr Wohnbauland am Rhein“ ist der beliebte kommunale Satz „Die Bezirksregierung will das so“ obsolet. Die Verantwortung für eine nachhaltige Flächenpolitik liegt jetzt allein in kommunaler Hand.
Bodenmärkte - Wohnungsmärkte
Flächenmarkt, Landbanking, Bauland als Spardose, Käufe und Wiederverkäufe, überzogene Preisforderungen. Die geringe Rentabilität der anderen Kapitalanlagemöglichkeiten und die steigenden Bodenpreise verleiten Eigentümer*innen dazu, baureife Grundstücke spekulativ vor sich hin gammeln zu lassen. Nichtstun als lukrative Einnahmequelle. Die Regionalverwaltung umschreibt dies mit „schwierige Entwicklungsfähigkeit vieler bestehender Siedlungspotenziale“. Kommunale Planer*innen können ein Lied davon singen.
Die sozialpolitischen Errungenschaften wurden in den letzten Jahrzehnten auch auf dem Wohnungssektor immer stärker und in immer schnellerem Tempo zurückgenommen. Seit dem Beginn der großen Krise 2008 gehören auch die Berichte über Austreibungen von verschuldeten Menschen aus ihren Häusern und Wohnungen fast schon zum Alltag. Wohnen macht wieder arm, während die Profite der Eigentümer*innen großer Wohnungsgesellschaften steigen. Dies ist auch die Folge der massenhaften Privatisierung von kommunalen Wohnungsgesellschaften und von Werkswohnungen. Sie hat sich heute als Fehler herausgestellt.
Unter dem Stichwort „Baulandmobilisierung“ oder „Baulandmanagement“ erhalten Kommunen Tipps zur Anwendung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen oder anderer Instrumente der Bodenordnung. Der Münchner Aufruf für eine andere Bodenpolitik stellte 2017 fest: „Der entfesselte Bodenmarkt entfaltet eine zersetzende Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt der Stadtgesellschaft.“ Die grundgesetzlich garantierte Gemeinwohlbindung müsse gestärkt werden.
Gefordert werden Erbbaupacht, Bodenwertsteuer oder eine Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte. Die Bodenpoltische Agenda 2020 – 2030 des Deutschen Instituts für Urbanistik begründete 2017, „warum wir für eine nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik eine andere Bodenpolitik brauchen“. Dort heißt es: „Nachhaltige Stadtentwicklungspolitik und soziale Wohnungspolitik sind ohne eine aktive und konsistente Bodenpolitik aller administrativen Ebenen langfristig nicht umsetzbar. Die Städte und Gemeinden müssen in diesem besonderen Handlungsfeld ihre verlorene Steuerungskraft zurückgewinnen.“ Alle Entscheidungen und Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommune, die gezielt die Nutzung, Akkumulation und Verteilung sowie die Eigentumsverhältnisse beeinflussen, erweisen sich zunehmend „als der harte Kern und der strukturelle, gesellschaftspolitische Dreh- und Angelpunkt einer sozial gerechten und nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik.“
„Mehr Wohnbauland am Rhein“ hindert die Kommunen nicht daran, Grundstücke gemeinwohlorientiert zu vergeben, Boden- und Infrastrukturfonds einzurichten, gezielt Boden bevorraten und zwischenzuerwerben, das kommunale Vorkaufsrecht zu nutzen und bauplanungsrechliche Festsetzungen für die Innenentwicklung zu erweitern.
Das DIFU fordert zudem eine Bodenwert- und Bodenflächensteuer einzuführen, die Grunderwerbssteuer weiter zu entwickeln oder die interkommunale Zusammenarbeit zu verstärken.
Der im Juli 2020 verstorbene SPD-Politiker Hans-Jochen Vogel setzte sich über 50 Jahre für eine neue Bodenordnung und bezahlbares Wohnen ein. In seinem 2019 erschienenen Buch „Mehr Gerechtigkeit“ fordert er die Aufspaltung des Bodeneigentums in ein kommunales Verfügungs- und ein privates Nutzungseigentum, einen Planwertausgleich für leistungslose Bodenpreisgewinne und fasst zusammen: „Grund und Boden ist keine beliebige Ware, sondern eine Grundvoraussetzung menschlicher Existenz. Boden ist unvermehrbar und unverzichtbar. Er darf daher nicht dem unübersehbaren Spiel der Marktkräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden, sondern muss mehr noch als alle anderen Vermögensgüter in den Dienst der Interessen der Allgemeinheit gestellt werden. Die Wertschätzung des knappen und unentbehrlichen Gutes Boden darf sich nicht länger in spekulativen Gewinnerwartungen ausdrücken, sondern sollte vielmehr im Sinne einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Nutzung erfolgen, die den Boden als wesentliche Grundlage der Daseinsvorsorge sowohl für die heutige Bevölkerung als auch für die kommenden Generationen anerkennt. Auf dieser Grundlage ist es mein Kernziel, Eigentum von Grund und Boden so weit wie möglich aus dem Herrschaftsbereich des Marktes herauszulösen und den sozialen Regeln des Allgemeinwohls zu unterstellen.“ (S. 48).
Die Stiftung trias versucht seit 2002 diesem Ziel gerecht zu werden. In ihrer Studie Die Kommunale Bodenfrage. Hintergrund und Lösungsstrategien untersuchten Werner Heinz und Bernd Bellina im Jahre 2019 die besondere Rolle des kapitalistischen Privateigentums an Grund und Boden. Sie stellten Daten und Fakten zu den Bodenpreisen, Investmentstrategien, Grundrenten vor, diskutierten aktuelle Reformvorschläge zur Bodenbesteuerung und zum Öffentlichen Grundeigentum sowie internationale Alternativen. Ihre Bilanz: „Die aktuelle Entwicklung auf den städtischen Immobilienmärkten hat sich in der Regel nicht gegen, sondern mit Unterstützung der Kommunen vollzogen. Im Zuge einer eindimensionalen Liegenschaftspolitik haben diese schon lange vor der in den 1990er Jahren rasch um sich greifenden Privatisierung kommunaler Unternehmen, Einrichtungen und Dienstleistungen immer größere Teile ihrer Flächen und auch Wohnungsbestände an private Investoren verkauft.“ Welche finanziellen Triebkräfte und kommunale Notlagen dafür ausschlaggebend waren, müsste noch untersucht werden. Der in der Studie angedeutete interkommunale Standortwettbewerb spielte dabei wohl ebenso eine Rolle wie die mangelhafte steuerliche Ausstattung der Kommunen.
In seinem Deutschlandfunk-Essay „Von der Idee, mit Grund und Boden reich zu werden“ setzt sich der Journalist und Biologe Timo Rieg mit den Absurditäten der Eigentumsreligion auseinander. Er schildert, wie Stadtplaner, Architekten, Verwaltungen und Kommunalpolitiker*innen die privatisierte Erde als erhebliche Begrenzung ihres Gestaltungsraums erleben.
Der rechtliche Umgang mit Boden spielt in der Wohnungsfrage besonders dann eine Rolle, wenn Grundbesitz im Alter städtebaulich ineffizient wird, wenn Grundeigentum Sozialpolitik ersetzt, wenn Grundstückseigentümer*innen im verdichteten Innenbereich denjenigen im Außenbereich gleichgestellt werden, wenn Eigentums- statt Nutzungsrechte im Mittelpunkt stehen. Das Baugesetzbuch schreibt im § 1 eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung vor. Für das politische Tabu "Bodenreform" gibt es historische Gründe.
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die derzeitige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bis 2025 müssen die Bundesländer ihre Grundsteuer neu berechnen oder das - vom Finanzminister Olaf Schulz entwickelte - Bundesmodell übernehmen. Alternativen werden diskutiert, vom Sargnagel für das Eigentum ist die Rede.
Eine Bodenwertzuwachssteuer steht im SPD-Programm. Die Wohnungswirtschaft läuft Sturm gegen Mietendeckel. Die entscheidende Stellschraube bleibt auch nach dem 1.1.2025 in kommunaler Hand. Mit ihren Hebesätzen können die Städte und Gemeinden dafür sorgen, dass sich die Steuern je nach Wohnort unterscheiden.
In die Diskussion geraten ist die Wiederbelebung der Grundsteuer C. Sie wurde 1961 eingeführt und drei Jahre wieder abgeschafft. Sie sollte damals wie heute Grundstücksspekulation verhindern und der "Baulandnot" entgegen wirken, führte aber seinerzeit zu Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich der Baureife, Rechtsstreitigkeiten und neuen Spekulationen. Zur Baulandsteuer haben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben am 3. März 2017 ein Papier zur historischen, rechtlichen und politischen Bewertung der Grundsteuer C veröffentlicht.
Möglichkeitsräume
„Möglichkeitsräume“ – So lautete im April 2020 der Titel der Zeitschrift „Politische Ökologie“. Sie setzt sich mit einer marktunabhängigen Raumplanung im Zeichen des Postwachstums auseinander. Dr. Christian Lamker ist Raumplanungsblogger und „Assistant Professor Sustainable Transformation and Regional Planning“ an der Universität Groningen. Seit 2016 arbeitet er gemeinsam mit seiner Dortmunder Kollegin Viola Schulze Dieckhoff an der Entwicklung von Rahmenbedingungen für die räumliche Organisation und Planung in einer Postwachstumsgesellschaft.
Das Aufeinandertreffen von Postwachstum und Raumplanung stellen Schulze Dieckhoff und Lamker mit Sechs Thesen einer Postwachstumsplanung zur Diskussion. Dort ist die Rede vom experimentellen und künstlerischen Handeln, vom Scheitern und von großen Transformationen durch kleinteilige Veränderungen. Postwachstumsplaner*innen sind Pioniere einer innovativen Kreislaufwirtschaft.
Christian Lamker sieht daher die Düsseldorfer Regionalplanänderung und die zurückliegende NRW-Kommunalwahl als Chance „eine echte Veränderung der städtischen Umgebungen anzugehen“: Mit einer Stärkung auch kleinteiliger Freiräume, mit einer Rücknahme des motorisierten Verkehrs und einer Förderung des Umweltverbunds. Wir sehen derzeit eine Zunahme von Einkäufen, die per Rad oder zu Fuß im nahen Umfeld erledigt werden. Uns sollte beschäftigen, wie kleinteilige Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen erhalten und/oder aufgebaut werden können und welche räumlich-baulichen Voraussetzungen dafür notwendig sind.“
Am 24. September 2020 veröffentlichte die NRW-Landesregierung ihre Weiterentwicklung der Strategie für ein nachhaltiges Nordrhein-Westfalen. Darin empfiehlt sie den Kommunen, ihre Siedlungsflächen intelligent und multifunktional zu planen: „Frischluftschneisen, Notwasserwege, Grün und Retentionsflächen müssen strategisch in bestehende Siedlungsstrukturen aber auch in Neuplanungen integriert werden, um eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Herausfordernd ist dabei, integrierte und fachübergreifende Planungsansätze in den kommunalen Verwaltungen umzusetzen.“ (S.12) Es gelte „im Spannungsfeld des Bedarfs nach bezahlbarem Wohnraum, einer effizienten und gemischten Flächennutzung und einem gesunden Stadtklima, Lösungen für urbane Lebensqualität unter Beibehaltung der erreichten Umweltstandards zu entwickeln. (S.27)
Vielleicht wäre es ein intelligenter Anfang, Einzelhandelsflachbauten mit Wohnungen aufzustocken, und Gewerbegebiete ökologisch aufzuwerten – zum Beispiel mit Photovoltaikzellen oder flächendeckender Dach- und Fassadenbegrünung …
Aber Lamker macht sich keine Illusionen zu den Möglichkeiten kommunaler Planungshoheit. Der notwendige Wandel könne nur „in einer starken regionalen und landesweiten Perspektive erfolgen, da ein ökonomisch getriebener Wettbewerb zwischen einzelnen Städten in der Vergangenheit zu vielen negativen Entwicklungen geführt hat.“
Kommunen zwischen Verantwortungsdruck und 13b
Das Land NRW und der Regierungsbezirk Düsseldorf „lockern“ ihre Regeln zur Raumplanung und übertragen schwierige Verhältnismäßigkeits- und Nachhaltungsabwägungen auf die Entscheidungsträger*innen in den Städten und Gemeinden. Die haben schon jetzt und in naher Zukunft mit erheblichen Einnahmerückgängen zu tun. Finanzkräftigen Investorinnen und Investoren wird es in naher Zukunft nicht schwerfallen, Kommunen zu „überzeugen“ oder sie gegeneinander auszuspielen. Auf der Strecke bleiben dann die Abwägungsgründe, die aus einer Nachhaltigkeitsperspektive heraus entstanden sind.
Verwaltungsjuristen werden sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob ein Landes-Koalitionsvertrag oder eine regionale Angebotsplanung eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Verantwortungsverlagerung auf die Kommunen bilden. Das deutsche Raumordnungsgesetz verpflichtet zur überörtlichen Nachhaltigkeitsabwägung und nicht zur Schaffung kommunaler Möglichkeitsräume.
Ohne zentrale Regeln gibt es keinen „Immobilienmarkt“, der fair und verantwortungsvoll mit Mensch, Natur und Zukunftschancen umgeht. Dass Kommunen in ihrer derzeitigen Lage freiwillig solche Regeln aufstellen, um langfristig wirkende Potenziale zu fördern, bleibt wohl so lange Illusion wie das finanzielle Anreizsystem für die kommunale „Weiterentwicklung“ auf kurze Laufzeiten und zahlungskräftige Menschen ausgerichtet ist.
Seit Jahren fehlen in der Region vor allem bezahlbare und altersgerechte Wohnungen. Das vorhandene Wohnungsangebot entspricht schon lange nicht mehr den Präferenzen der Wohnungssuchenden. Kommunalpolitik unterstützt immer noch das Einfamilienhaus auf der grünen Wiese. Es erfreut sich als vermeintlich gute Geldanlage großer Beliebtheit.
Der unsägliche § 13b des Bundesbaugesetzes (BauGB) befeuerte diesen Trend. Kommunen konnten im Rahmen von Arrondierungsmaßnahmen bis Ende 2019 Bauland auf der grünen Wiese ausweisen ohne Rücksicht auf Nachhaltigkeitsabwägungen, ohne Umweltbericht, ohne ökologische Ausgleichsmaßnahmen und mit verkürzter Bürgerbeteiligung. 2017 galt 13b als befristetes Geschenk an den CSU-Ministerpräsidenten. Es löste den ebenso einhelligen wie wirkungslosen Protest der planerischen Fachverbände, der Umweltverbände, des Umweltbundesamts, der Grünen, der Linken oder des Bundesrats aus.
Die Wissenschaftler*innen waren sich einig, dass der § 13b die bestehende Wohnungsnot in den Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten nicht lindern könne. Im Juni 2020 veröffentlichte das Umweltbundesamt eine qualitative Stichprobenuntersuchung zur kommunalen Anwendung des § 13b BauGB. Das Ergebnis überraschte nicht. 13 b sei eine raumpolitische Katastrophe, er verkehre die europäischen Regelungen zur Raumordnung und Umweltverträglichkeitsprüfung in ihr Gegenteil. 13b werde vorrangig von kleinen und ländlichen Gemeindeverwaltungen mit begrenzten Personalkapazitäten genutzt, um meist kleinere Bauvorhaben mit geringer Dichte und umfangreichen Eingriffen in den Naturhaushalt zu planen. Mehr zum § 13b BauGB finden Sie hier.
Der Kreis Viersen wird nach den Bevölkerungsprognosen schrumpfen. Die bereits bestehenden Einfamilienhaussiedlungen haben ein großes Freisetzungspotenzial. Viele Bewohner*innen wollen ihre Häuser verlassen, sich am Ort altersgerecht "verkleinern", finden aber kein passendes Angebot. Wo bleiben die kommunalen Initiativen, die altersgerechtes Wohnungsangebot mit der qualitativen Aufwertung der Bestandsimmobilien verknüpfen?
Das Risiko für Leerstände wächst. Der regionale Wohnungsmarkt bedarf einer sorgsamen Steuerung: "Die Qualifizierung des Wohnungsbestandes bzw. der Rückbau von nicht mehr nachfragegerechten Beständen sind hier die maßgeblichen Herausforderungen." Das schreiben die Expert*innen des GEWOS Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung in ihrem Wohnungsmarktgutachten für das Land NRW. Doch offenbar sind Wohnungsnachfrage und Siedlungsdruck entkoppelt von den kommunalen Flächenausweisungen-
Bodenpreissteigerungen durch Planungsgewinne nach der Bonczekschen Treppe passen zu einem auf Wachstumsgewinne ausgerichteten Wirtschaftssystem. Prof. Dr. Fabian Thiel ist Experte für Immobilienbewertung und Baurecht in Frankfurt. Er hat ausgerechnet, dass sich Grundstückspreise im politischen Prozess zwischen Landes-, Regional- über Flächennutzungs- bis hin zur Bebauungsplanung verhundertfachen können.
Mehr bezahlbare Wohnungen! Mehr Nachhaltigkeit! Mehr Klimaschutz! Niederrheinisch-nachhaltige Politik wäre wohl einfacher, wenn es kein privates Bodeneigentum gäbe…
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Weitere Informationen
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (Link) |
Blühdorn, Ingolfur (2020): Nachhaltige Nicht-Nachhaltigkeit: Warum die ökologische Transformation der Gesellschaft nicht stattfindet (X-Texte zu Kultur und Gesellschaft) ISBN-13: 978-3837654424 |
politische ökologie 01–2020: Möglichkeitsräume - Raumplanung im Zeichen des Postwachstums (Link) |
Vogel, Hans-Jochen (2019): Mehr Gerechtigkeit!: Wir brauchen eine neue Bodenordnung – nur dann wird auch Wohnen wieder bezahlbar ISBN-13: 978-3451072161 |
Dienstag, 12. März 2019
"Flächenfraß und Menschenwürde": Über nachhaltiges Bauland in der Region Düsseldorf
"Zwischen 1992 und 2016 stieg die bundesdeutsche Bevölkerung um 3% und die Siedlungsfläche um 29,7%. Zwischen 2019 und 2040 wird die Bevölkerung im Planungsbezirk Düsseldorf um 3% wachsen. Wie hoch ist deren Siedlungsflächenbedarf unter Berücksichtigung der aus dem Kreis Viersen stammenden Hinweise für nachhaltiges Bauen und ein gepflegtes Lebensalter? Beachte dabei, dass nicht nur der Mensch auf der Erde lebt, die Erdoberfläche eine Konstante ist, das operative Ergebnis der Düsseldorfer LEG bis 2020 auf mindestens 356 Millionen Euro wachsen soll, aber das nordrhein-westfälische Ökobudget nur für 68 Tage pro Jahr ausreicht." Lesen Sie mehr



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