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28.03.2022

Landrat auf Abruf: Neuwahl im Kreis Viersen?

220328.jpgVerdeckte Wahlwerbung auf Kosten der Steuerzahler*innen und ein Landrat auf Abruf: Unter dem Aktenzeichen 1K 1157/21 (1) hat die Erste Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts die Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 für ungültig erklärt und den Kreis Viersen aufgefordert, eine Neuwahl anzuordnen.  Der Kreis Viersen habe mit der Veröffentlichung einer vierseitigen Anzeige im Extra-Tipp am Sonntag eine Woche vor der Wahl gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen und die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit überschritten. Die Anzeige erwähnte den Landrat 17-mal. 

Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Kreisverbands der LINKEN statt. Der hatte zuvor Einspruch gegen die Wahl eingelegt, den der Kreisausschuss am 7. Januar 2021 zurückwies. Mit der großen Extra-Tipp- Anzeige lägen – so das Verwaltungsgericht - „ernstzunehmende Gründe für die Annahme vor, dass die Wahl bei ordnungsgemäßem Ablauf möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte“.  

Dr. Andreas Coenen hält die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für falsch: „Für mich ist klar, gegen die Entscheidung muss Berufung eingelegt werden. Ich werde dem Kreistag einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.” (2) Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen. Ob der Kreis als Behörde oder Coenen als Betroffener in Berufung gehen, ist noch offen.

SPD und Linke fordern Coenen auf, zurückzutreten oder sein Amt bis zur OVG-Entscheidung ruhen zu lassen. Christoph Sassen (DIE LINKE) möchte, dass Coenen die Kosten für die Neuwahl persönlich bezahlt.  

Die Grünen hatten im Einvernehmen mit Coenen niemanden zur Landratskandidatur aufgestellt. Die Rheinische Post zitiert dazu eine Aussage Coenens vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht: “Der Grünen-Chef hatte mir gesagt: ‘Einen besseren Landrat als Dich können wir gar nicht haben.” (3) Seit den Auseinandersetzungen um Coenens umstrittene Baugenehmigung für sein Privathaus oder der Kostenexplosion beim Neubau des Kreisarchivs sind die Zweifel an dieser Aussage gewachsen. 
 
Verweise

1. Verwaltungsgericht Düsseldorf. Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 ungültig - Neuwahl erforderlich. [Online] 28. März 2022. https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/28_03_2022_1/index.php

2. Kreis Viersen. Landrat Dr. Andreas Coenen will Berufung einlegen. [Online] 28. März 2022. https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1098168.html

3. Landratswahl im Kreis Viersen ungültig. RP-Online vom 28. März 2022 (nicht barrierefrei)
https://rp-online.de/nrw/staedte/viersen/kreis-viersen-gericht-erklaert-landratswahl-von-2020-fuer-ungueltig_aid-67539845

Grenzlandgruen - 21:23 @ Kreis Viersen | Kommentar hinzufügen

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