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01.02.2023

Europäischer Rechnungshof zum EU-Binnenmarkt für Strom: Anfällig für Manipulationen – Hauptrisiko liegt bei den Endverbraucher*innen

2023-02-01 Susan Cipriano auf pixabay.jpgDer Energiebedarf der EU muss aus klimapolitischen Gründen stärker aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Die in der EU vorherrschende dezentrale Stromerzeugung, und die Instabilität der Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen sowie die Tatsache, dass derzeit keine tragfähigen Speicherlösungen verfügbar sind, bringen neue Herausforderungen für die Verwaltung der Stromnetze und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage mit sich.

Daher brachte die EU im Jahr 1996 ein komplexes, aber bis heute offenbar nicht funktionierendes Projekt zur vollständigen Vernetzung der nationalen Strommärkte auf den Weg, um den Verbraucher*innen möglichst günstige Strompreise zu bieten und die Energieversorgung der EU sicherer zu machen.

Als unabhängige externe Rechnungsprüfungsstelle der EU vertritt der Europäische Rechnungshof die Interessen der Europäischen Steuerzahler*innen. Die Prüfer*innen des Europäischen Rechnungshofs bewerteten in ihrem am 31. Januar 2023 (1) veröffentlichten Sonderbericht 03/2023 „Integration des Elektrizitätsbinnenmarkts“ (2), wie gut die Regulierungen durch die Kommission und die Marktaufsicht durch die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zum Ziel des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts für Elektrizität beigetragen haben. Sie untersuchten dabei den Zeitraum von 2015 bis Ende 2021 und befassten sich hauptsächlich mit dem Stromgroßhandel. Ihr Fazit fasst der Untertitel des Berichts zusammen: „komplexe Rechtsstruktur, Verzögerungen, Schwächen bei der Governance und lückenhafte Marktüberwachung behindern die vollständige Verwirklichung des ambitionierten Ziels”

Die Prüfer*innen stellen ein erhebliches Vollzugsdefizit fest, denn in den EU-Ländern sei keine der – verbindlichen – EU-Leitlinien vollständig umgesetzt worden. Bei der Steigerung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten habe es keine wesentlichen Fortschritte gegeben. Fast zehn Jahre nach der für 2014 geplanten Vollendung des Projekts gebe es immer noch 27 unterschiedliche nationale Regulierungssysteme

Den Handel auf den Strommärkten habe die EU reguliert, ohne in ihrer Folgenabschätzung mögliche Krisensituationen und Preisbildungsfaktoren ausreichend analysiert zu haben. Die ACER habe zudem nur ungenügende Orientierungshilfen für die Überwachung erhalten.
Die derzeitige Energiekrise zeige – so der Rechnungshof -, dass die die EU die Verfahrensregeln für die Preisgestaltung in Krisensituationen, in denen die Verfahren zu übermäßigen Gewinnen führen können, nicht ausreichend vorbereitet habe. „Es wurde nicht erläutert, wie die Preisbildungsmethode eine ausreichende marktbasierte Vergütung für Investitionen in kohlenstoffarme Energiekapazitäten sicherstellen soll. Dass in den letzten 10 Jahren in zunehmendem Maße Beihilferegelungen eingeführt wurden, um Investitionen in Ökostromkapazitäten zu unterstützen, zeigt, dass die Marktpreise nicht geeignet sind, eine ausreichende marktbasierte Vergütung für solche Investitionen sicherzustellen.“ (2)

Die Großhandelspreise zwischen den EU-Ländern klafften daher erheblich auseinander. Die Endkundenpreise hingen nach wie vor stark von nationalen Steuersätzen und Netzentgelten ab. Die Prüfer*innen warnen davor, dass Stromerzeuger*innen, -versorger*innen und -händler*innen Schlupflöcher zum Nachteil der Endkund*innen ausnutzen oder – schlimmer noch – dass die EU-Länder versuchen könnten, gegeneinander in Wettbewerb um die möglichst laxe Anwendung von Sanktionen und Regeln zu treten.

Die EU schreibt vor, dass Transaktionen auf dem Strommarkt meldepflichtig sind. Die Zahl der Transaktionen brachte jedoch die registrierenden IT-Systeme zum Zusammenbruch: „Wiederholte Ausfälle führten dazu, dass die für die Marktüberwachung erforderlichen Daten von Juli 2020 bis März 2021 nicht verfügbar waren. In diesem Zeitraum erfolgte praktisch keine wirksame Marktüberwachung, und möglicherweise wurden Fälle von Marktmissbrauch nicht erkannt“, heißt es in dem Bericht.(2)  

Der Bericht kritisiert zudem die mangelhafte Ausstattung und Aufgabenerfüllung der in Ljubiljana (Slowenien) beheimateten ACER und gibt ihr und der Europäischen Kommission sieben Empfehlungen zur Umsetzung der festgesetzten Regeln für einen europäischen Strommarkt.

Verweise

1. Europäischer Rechnungshof. EU-Binnenmarkt für Strom: Prüfer bemängeln unzureichende Fortschritte. [Online] 31. Januar 2023. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR23_03/INSR_Energy_Union_DE.pdf

2. Europäischer Rechnungshof. Integration des Elektrizitätsbinnenmarkts: komplexe Rechtsstruktur, Verzögerungen, Schwächen bei der Governance und lückenhafte Marktüberwachung behindern die vollständige Verwirklichung des ambitionierten Ziels. [Online] 31. Januar 2023. 
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR23_03/SR_Energy_Union_DE.pdf

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